Im Zuge der Ermittlungen zum Missbrauchsfall Bergisch Gladbach hat die Polizei am Dienstag bundesweit Wohnungen von 50 Tatverdächtigen durchsucht. Es gehe um den Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie, teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit.
„Auf Grundlage umfangreicher Datenauswertungen" der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Berg" habe die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Beschlüsse für die Durchsuchungen erwirkt.
Vier Personen wurden leicht verletzt
Nach Angaben der Polizei waren an mehreren Orten Spezialeinheiten im Einsatz. „Vier Personen wurden nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt", so die Ermittler. Die Einsatzmaßnahmen seien noch nicht ganz abgeschlossen, hieß es in einer Mitteilung am Nachmittag. Eine „erste Sichtung und Bewertung sichergestellter Beweismittel" sei bereits im Gange.
In früheren Fällen hatte die NRW-Polizei Festplatten und Akten bereits per Hubschrauber in andere Bundesländer fliegen lassen, weil es bei den großen Datenmengen schneller ging als über eine sichere Datenleitung. Die entsprechende Praxis wurde jüngst im Mitarbeitermagazin der NRW-Polizei beschrieben. Hintergrund: Sobald der Verdacht besteht, dass ein Kind noch immer missbraucht wird, soll keine Zeit verloren gehen.
Ermittlungen um Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach führte zu neuen Spuren
An diesem Mittwoch, 2. September, wollen die Ermittler Einzelheiten zu den Razzien nennen. Die Ermittlungen rund um den Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach hatten bis Ende August bereits zu Spuren in sämtliche Bundesländern geführt. Mit Stand 27. August wurde alleine in NRW gegen 84 Beschuldigte ermittelt, zehn Menschen waren bereits angeklagt, einer in Haft, acht in Untersuchungshaft.
Ende Juni hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mitgeteilt, dass die Ermittler im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach auf Spuren gestoßen seien, die zu potenziell mehr als 30.000 Verdächtigen führen könnten. Es gehe dabei nicht nur um die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie, sondern auch um schweren Kindesmissbrauch. (dpa)
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