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Justiz: Hinrichtung von geistig Behindertem in USA verschoben

Justiz

Hinrichtung von geistig Behindertem in USA verschoben

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    Hinrichtungsraum in einem US-Gefängnis (Archivbild). dpa
    Hinrichtungsraum in einem US-Gefängnis (Archivbild). dpa

    Wie die zuständige Gefängnisbehörde mitteilte, soll der wegen Mordes verurteilte Warren Hill nunmehr um 01.00 Uhr am kommenden Dienstagmorgen (MESZ) exekutiert werden.

    Begründet wurde der Aufschub mit einer Änderung des Hinrichtungsmittels, die Zeit benötige. Demnach werden im Staat Georgia zum Tode verurteilte Häftlinge künftig nicht mehr durch drei verschiedene injizierte Chemikalien hintereinander getötet, sondern nur noch durch ein einziges Betäubungsmittel.

    Der 52-jährige Hill war zunächst wegen Mordes an seiner Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dann hatte er im Gefängnis einen Mithäftling erschlagen und erhielt die Todesstrafe.

    Sein Fall hat über die USA hinaus Aufsehen erregt. Hill besitzt laut mehreren Gutachten einen Intelligenzquotienten von knapp 70 und gilt daher nach verbreiteter Expertenauffassung als geistig behindert. Deshalb dürfte er nach der US-Verfassung eigentlich nicht hingerichtet werden.

    Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, dass das Ausmaß der Behinderung nicht zweifelsfrei feststehe und gab damit grünes Licht für die Exekution. Ein Gnadengesuch an einen zuständigen Justizausschuss war in der vergangenen Woche gescheitert. (dpa)

    Mitteilung der Gefängnisbehörde in Georgia

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