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Jagd auf Verkehrssünder: "Knöllchen-Horst" scheitert vor Gericht: Filmen verboten

Jagd auf Verkehrssünder

"Knöllchen-Horst" scheitert vor Gericht: Filmen verboten

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    Der als «Knöllchen-Horst» bekannt gewordene Angeklagte bei einem seiner zahllosen Gerichtstermine.
    Der als «Knöllchen-Horst» bekannt gewordene Angeklagte bei einem seiner zahllosen Gerichtstermine. Foto: Mark Härtl/Archiv (dpa)

    Er darf vermeintliche Verkehrssünder nicht filmen.

    Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers , dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sei (Az. 1 A 170/16).

    Damit dürfe der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, sage der Sprecher. "Knöllchen-Horst" zeigte in den vergangenen Jahren Zehntausende Verkehrsteilnehmer an. Dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße.

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