Er darf vermeintliche Verkehrssünder nicht filmen.
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers , dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sei (Az. 1 A 170/16).
Damit dürfe der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, sage der Sprecher. "Knöllchen-Horst" zeigte in den vergangenen Jahren Zehntausende Verkehrsteilnehmer an. Dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße.