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JVA Diez in Rheinland-Pfalz: Entflohener Vergewaltiger und Mörder aus Diez in Belgien gefasst

JVA Diez in Rheinland-Pfalz

Entflohener Vergewaltiger und Mörder aus Diez in Belgien gefasst

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    Ein Vergewaltiger und Mörder wurde nach seiner Flucht aus der JVA Diez gefasst. Symbolbild
    Ein Vergewaltiger und Mörder wurde nach seiner Flucht aus der JVA Diez gefasst. Symbolbild Foto: Marcus Führer dpa

    Die Flucht ist für einen verurteilten Mörder und Vergewaltiger beendet. Der Mann war vor knapp zwei Monaten bei einem begleiteten Freigang aus der Justizvollzugsanstalt Diez (Rheinland-Pfalz) geflohen. Nun wurde der Täter in Belgien gefasst. Das teilten die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Landeskriminalamt

    Bei einem begleiteten Freigang Anfang Juni gelingt einem verurteilten Mörder und Vergewaltiger die Flucht. Der Fall sorgt auch deshalb für Aufsehen, weil die Öffentlichkeit erst Tage später informiert wird. Jetzt wurde der Mann festgenommen - im Nachbarland Belgien.

    Der Mann war am 7. Juni bei einem begleiteten Freigang in Limburg geflohen. Dienstagmorgen wurde er in Brüssel festgenommen. Zuvor habe ihn ein LKA-Zielfahndungskommando lokalisiert. Dabei habe man die Spur des Mannes von Deutschland über Belgien nach Frankreich, Spanien und wieder zurück nach Belgien verfolgt.

    Weil die Staatsanwaltschaft erst nach einem Medienbericht die Öffentlichkeit informierte, hatte es Diskussionen über das richtige Vorgehen in einem solchen Fall gegeben. Auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin geriet in die Kritik. Vor dem Rechtsausschuss verteidigte der FDP-Politiker den Ausgang des Mannes. "Man kann letztlich das Risiko nicht völlig ausschließen", sagte er. Das Gericht habe nach den Feststellungen des Gutachters der JVA den Auftrag erteilt, entsprechende Lockerungsmaßnahmen durchzuführen.

    Entflohener Häftling seit 2000 im Gefängnis Diez

    Der Mann, der 1995 in Ludwigshafen eine Frau erstochen hatte, war 1999 vom Landgericht Frankenthal wegen Vergewaltigung und Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Der Mann saß seit 2000 im Gefängnis Diez ein. Im Jahr 2014 prüfte das Gericht turnusgemäß, ob nach 15 Jahren eine Entlassung möglich ist, lehnte dies aber nach Mertins Angaben ab: Eine Gutachterin sah ein moderates bis mittleres Rückfallrisiko für sexuelle Gewaltdelikte.

    Im Januar 2016 lehnte das Gericht dem Minister zufolge erneut eine Entlassung des Mannes ab. Dieselbe Gutachterin sah bei ihm eine mittlere Wahrscheinlichkeit für Vergewaltigung etwa bei fehlender Arbeit oder Einsamkeit, besonders bei Kränkung und erst recht bei einer Trennung. Das Gericht ermahnte die JVA Diez aber eindringlich, Lockerungen des Vollzugs einzuleiten.

    Von der Flucht des damals 47-Jährigen am 7. Juni wurde Mertin intern erst fünf Tage später informiert. "Das ist ein Fehler, der so nicht vorkommen darf", sagte der Minister am Rande der Sitzung. "Es war eine Fehleinschätzung des Mitarbeiters. (...) Es wird auch in Zukunft nicht mehr vorkommen." Personelle Konsequenzen wolle er nicht ziehen.

    Die Flucht von Straftätern aus dem gelockerten Vollzug ist kein Einzelfall. 5 von 16 Straftätern, die seit Januar 2016 nicht zurückkamen, seien noch flüchtig, sagte Mertin vor dem Ausschuss.  dpa/AZ

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