Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat eine Klage wegen Schleichwerbung vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Berliner Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab.
Informierte Internetnutzer wüssten, dass die "Influencerin" Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.
Weder die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels (FC Bayern München) noch die Kläger erschienen zur Urteilsverkündung. Der unterlegene Verband will die Entscheidung prüfen, bevor er über eine Berufung entscheidet: "Wir müssen uns erstmal die Urteilsgründe ansehen", sagte Geschäftsführer Ferdinand Selonke in Berlin auf Anfrage. Hummels selbst kommentierte ihren Sieg standesgemäß auf Instagram: "Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht - eben dass WIR ("Influencer") das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh - und Printmedien", schrieb sie.
Doch auch nach dem Münchner Urteil bleibt die Rechtslage ungeklärt: Denn parallele Klagen gegen die Influencer-Kolleginnen Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe und Vreni Frost vor dem Landgericht Berlin hat der Verband Sozialer Wettbewerb gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es bisher nicht. Das Verfahren stößt keineswegs nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei Abmahnungen zu riskieren.
Der Münchner Streitfall im Einzelnen: Cathy Hummels preist unter dem Namen "@catherineyyy" ihren mittlerweile 485 000 Followern auf Instagram Produkte von Unternehmen an, mit denen sie Werbeverträge hat. Dazu zählen unter anderem das Internet-Auktionshaus Ebay und Colgate-Zahnpasta. In dem Prozess ging es aber ausschließlich um Produkte, für die die 31-Jährige nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu zählte unter anderem der blaue Steiff-Elefant des kleinen Sohns Ludwig. Der in Berlin ansässige Verband hatte Hummels wegen unerlaubter Werbung abgemahnt, weil sie diese Beiträge nicht eigens als Reklame gekennzeichnet hatte.
Doch damit fand der Verein vor dem Münchner Gericht kein Gehör. Laut Urteil hat Hummels weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Telemediengesetz oder Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Richterin Rhein trug mehrere Argumente vor: Hummels' Follower wüssten, dass es sich bei ihrem Instagram-Account nicht um eine rein private Seite handelt, sagte die Richterin. Das geht laut Urteil allein aus der Zahl von knapp einer halben Million Followern hervor. Niemand habe so viele Freunde - "das schafft kein Mensch".
Und ohne Werbevertrag mit den Herstellern ist Hummels laut Urteil auch keine Werbeträgerin der betreffenden Unternehmen. "Printmedien machen auch nichts anderes", sagte Rhein. "Die verlinken auch auf ihren Seiten Produkte, ohne dass sie das kennzeichnen müssen." Meinungsfreiheit und das Prinzip der Gleichbehandlung gebieten laut Urteil, Hummels' Instagram-Beiträge nicht anders zu behandeln als ein traditionelles Medium. Hummels griff das dankbar auf: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten."
Richterin Rhein hatte im Laufe des Verfahrens durchaus Zweifel an der dem Influencer-Wesen eigenen Vermischung von Schein und Sein erkennen lassen. "Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild", hatte die Juristin bei der mündlichen Verhandlung im Februar gesagt. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Influencer-Paradoxon nicht mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts lösen können", führte sie am Montag aus. "Das Paradoxon besteht darin, dass sich einerseits das (Influencing) als authentisch darstellt, das Ganze andererseits aber eine Riesenwerbemaschine ist."
Cathy Hummels jedenfalls will für das Ansehen der Branche kämpfen: "Ich wünsche mir, dass "Influencer" zu sein, ernst genommen wird und nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird", kommentierte sie auf ihrer Instagram-Seite. (dpa)
Instagram-Post von Cathy Hummels II
Instagra-Post von Cathy Hummels zum Urteil I