An der Main-Taunus-Schule in Hofheim gibt es einen Masern-Fall. Deshalb haben Mitarbeiter des Gesundheitsamts Impfbuchkontrollen an dem Gymnasium durchgeführt und alle nach Hause geschickt, die über keinen oder unzureichenden Impfschutz gegen Masern verfügten oder deren Situation unklar ist. Das hatte keine geringe Auswirkung: 147 Schüler, 54 Lehrer und weiteres Personal dürfen vorerst nicht zur Schule kommen, berichtet das "Kreisblatt".
Masern ausgebrochen: Drittel der Lehrer bleibt zuhause
Das sind die Masern
Die Masern sollten in Deutschland eigentlich bis zum Jahr 2015 ausgerottet sein. Das Gegenteil ist der Fall. Was Sie über die Krankheit wissen müssen:
Masern werden durch ein Virus ausgelöst und sind hochansteckend.
Der Masern-Erreger wird über die Luft (aerogen) und bei direktem körperlichem Kontakt verbreitet.
Symptome der Krankheit sind Fieber, Husten, Schnupfen, und ein Masern-typischer Ausschlag.
Mögliche Komplikationen bei Masern sind Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Meningitis).
Mit steigendem Alter steigt das Risiko für Komplikationen.
Bei Erwachsenen sind Komplikationen häufiger als bei Kindern, und der Krankheitsverlauf ist schwerer.
Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten.
Wer einmal an Masern erkrankt ist, wird in seinem gesamten Leben nicht noch einmal daran erkranken. Das Immunsystem bildet Antikörper gegen das Virus und speichert diese im Körper.
Nachdem Masern aufgetreten waren, wurden alle 1517 Schüler und 123 Lehrer überprüft. Einige Lehrer, darunter auch die Schulleiterin und der Stellvertreter, hatten bereits vorab ihren Impfstatus überprüfen lassen. Weil nun aber mehr als ein Drittel der Lehrer wegen der Schutzmaßnahmen gegen Masern wegfalle, müsse der Schulbetrieb erheblich umorganisiert werden, so zitiert das "Kreisblatt" den Ersten Kreisbeigeordneten Wolfgang Kollmeier.
Dem Schul- und Gesundheitsdezernat zufolge ist die mit Masern erkrankte Schülerin nicht mehr im Krankenhaus und auf dem Weg zur Besserung. Das Besuchsverbot der Main-Taunus-Schule für die 147 Schüler und 54 Lehrer gilt bis 15. März. Wer seinen Immun-Schutz gegen Masern mit seinem Impfbuch oder einem Attest belegen kann, der darf schon früher zum Schulbetrieb zurückkehren. sh