Herzogin Meghan (39) hofft im Rechtsstreit mit dem Verlag der Boulevardzeitung Mail on Sunday auf ein Ende der Schlammschlacht. Am Donnerstag will das zuständige Gericht in London nun entscheiden, ob ihr das Hauptverfahren mit Zeugenaussagen erspart bleibt und eine Entscheidung nur aufgrund der bereits eingereichten Beweise getroffen wird. Sollte der Richter dem Antrag Meghans zustimmen, wird auch nicht ausgeschlossen, dass er im Anschluss direkt das Urteil verkündet.
Die Frau von Prinz Harry (36) hatte den Prozess mit einer Klage wegen der Teilveröffentlichung eines Briefs an ihren Vater, Thomas Markle (76), selbst ins Rollen gebracht. Sie wollte damit ihr Privatleben besser vor den Blicken der Boulevardjournalisten schützen.
Meghan Markles Vater gab einen Brief an die Mail on Sunday
Bislang hatte sich das Verfahren für Meghan aber eher als Bumerang erwiesen. Aus den Anhörungen und Sitzungsdokumenten gelangten zahlreiche Details aus dem Streit mit ihrem Vater an die Öffentlichkeit. Die beiden liegen seit der Hochzeit Meghans mit Harry im Frühjahr 2018 im Clinch. Thomas Markle hatte seine Teilnahme zu dem Spektakel mit Hunderttausenden Schaulustigen in Windsor kurzfristig abgesagt - wegen gesundheitlicher Gründe, wie er es darstellt. Seitdem sind die beiden zerstritten.
Den handgeschriebenen Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der Mail on Sunday gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image rehabilitieren wollen, begründete er den Schritt. Zuvor hätten Freunde Meghans ihn in einem Interview in schlechtem Licht dargestellt, findet er.
Thomas Markle sagte die Teilnahme an der royalen Hochzeit von Meghan und Harry ab
Meghan wollte nach eigenen Angaben mit dem Schreiben reinen Tisch machen. Doch Thomas Markle zufolge war darin nichts als Kritik. "In dem Brief stand nicht, dass sie mich liebt. Nicht einmal wie es mir geht, wurde darin gefragt. Keine Sorge über die Tatsache, dass ich einen Herzinfarkt erlitten hatte, kam darin zum Ausdruck und keine Fragen zu meiner Gesundheit", hieß es in einer schriftliche Stellungnahme vor Gericht. Meghan habe die Vater-Tochter-Beziehung mit dem Brief aufkündigen wollen, ist sich Thomas Markle sicher.
Aus Sicht von Meghan und Harry ist der Rentner selbst zum Opfer der Medien geworden. Die ehemalige Schauspielerin wirft den Journalisten vor, den Streit mit ihrem Vater erst angefacht zu haben, um darüber berichten zu können. Thomas Markle sei belästigt, ausgenutzt, manipuliert und erniedrigt worden, hieß es in einer Stellungnahme von Meghans Anwalt.
Abgesagt hatte der Brautvater seine Teilnahme an der Hochzeit laut Meghans Anwälten bereits einige Tage vor seinem Herzinfarkt, weil er sich wegen eines Berichts in der Mail on Sunday geschämt habe. Das Blatt hatte aufgedeckt, dass Markle für gestellte Paparazzi-Aufnahmen posiert hatte, die ihn bei Vorbereitungen zu dem Fest zeigen sollten. Zum Ärger der Royals ließ sich Thomas Markle seitdem immer wieder interviewen und packte gegen Geld aus, wie er inzwischen offen zugibt - für die britische Königsfamilie ein unverzeihlicher Tabubruch.
Meghan und Harry leben inzwischen in Kalifornien
Im Kern des Verfahrens vor Gericht steht aber die Frage, wie viel Recht auf Privatsphäre Royals wie Meghan und Harry beanspruchen dürfen und wie schwer das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über die Super-Promis wiegt.
Die beiden leben inzwischen mit ihrem einjährigen Sohn Archie im kalifornischen Santa Barbara, nachdem sie sich vor einem knappen Jahr aus dem engeren Kreis der britischen Königsfamilie verabschiedet hatten. Auch dabei spielte der Wunsch auf ein Leben ohne ständige Beobachtung durch Boulevardmedien eine Rolle.
Die Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln, die sie inzwischen erlangt haben, dürfte zu ihren Gunsten sprechen. Auf der anderen Seite vermarkten die beiden inzwischen mit millionenschweren Deals mit Streamingdiensten wie Netflix und Spotify nichts anderes als die eigene Berühmtheit. Das wiederum könnte dafür sprechen, dass sie es auch in Kauf nehmen müssen, wenn über die wenig schmeichelhaften Aspekte ihres Lebens berichtet wird. (dpa)
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