Unmittelbar nach der Tat hatte sich der heute 39-Jährige der Polizei gestellt und das Verbrechen gestanden. Dabei hatte er religiöse Wahnvorstellungen geäußert, so dass er wegen Schuldunfähigkeit vorläufig in eine psychiatrische Klinik kam. Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und in der Klinik bleiben muss. dpa
Hamburg