Ein Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden. Eine entsprechende Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Aachen einer Mitteilung vom Freitag zufolge. Demnach muss der Eigentümer der Wiese sämtliche bauliche Anlagen entfernen und darf keine neuen Bauten errichten lassen. Auf dem Grundstück am Rande des Braunkohletagebaus haben Mitglieder der Bewegung "Hambi bleibt!" ein Camp mit mehreren provisorischen Gebäuden aufgebaut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 5 K 3922/18)
Hambacher Forst: Warum das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hier nicht gilt
Der juristische Streit zwischen dem Eigentümer und dem Kreis Düren schwelt schon seit Jahren und hat schon mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Auch mit dem Urteil im aktuellen Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht die Position des Kreises, der sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützt. Der Hambacher Forst gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
Der Kläger könne sich zur Umgehung dieses Verbots nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, da dieses nur friedliche Versammlungen ohne Waffen schütze. Davon könne aber angesichts zahlreicher Straftaten und gewalttätiger Aktionen im Hambacher Forst keine Rede sein, befand die Kammer.
Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Bis zur Rechtskraft darf das Protestcamp nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich zunächst stehenbleiben. (dpa)
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