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Gericht untersucht erneut Tod der kleinen Leonie

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Gericht untersucht erneut Tod der kleinen Leonie

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    Gericht untersucht erneut Tod der kleinen Leonie
    Gericht untersucht erneut Tod der kleinen Leonie Foto: DPA

    Der Polizist soll die Vierjährige so heftig geschlagen haben, dass sie starb. Der Mann war deswegen im vergangenen Jahr zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf, weil die obersten Richter in der Hildesheimer Urteilsbegründung auf Widersprüche gestoßen waren. Der suspendierte Polizist hatte stets seine Unschuld beteuert.

    Verteidiger Oliver Hille sagte am Montag: "Mein Mandant wird zunächst keine Angaben machen." Der Prozess wurde daraufhin kurz nach Beginn unterbrochen. Ob der heute 41-Jährige Angeklagte sich überhaupt zu den Vorwürfen äußern wird, ließ sein Verteidiger offen. Der suspendierte Beamte ist nach wie vor auf freiem Fuß, muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden. Der

    Im ersten Prozess war das Gericht zu der Auffassung gekommen, dass der Mann mit Leonie nicht zurechtgekommen war und das Mädchen geschlagen hatte, nachdem es in die Hose gemacht hatte. Fünf Tage später soll er Leonie erneut so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie bewusstlos wurde und Tage später in einer Kinderklinik starb.

    In der Neuauflage des Prozesses soll nun ein psychiatrischer Sachverständiger klären, ob der Angeklagte möglicherweise im Affekt handelte. Die Bundesrichter bemängelten an dem Urteil außerdem, dass es einen Widerspruch zu dem Zeitpunkt der zugefügten Verletzungen enthalte. Der Angeklagte hatte in dem ersten Verfahren die Vorwürfe bestritten. Er macht einen Unfall für den Tod der Vierjährigen verantwortlich.

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