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Gericht entscheidet: Ärzte dürfen Behandlung von todkrankem Baby Charlie Gard abbrechen

Gericht entscheidet

Ärzte dürfen Behandlung von todkrankem Baby Charlie Gard abbrechen

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    Das undatierte Foto zeigt Chris Gard und Connie Yates mit ihrem Baby Charlie im Krankenhaus. Sie kämpfen gerichtlich für lebenserhaltende Maßnahmen - und verloren den Kampf.
    Das undatierte Foto zeigt Chris Gard und Connie Yates mit ihrem Baby Charlie im Krankenhaus. Sie kämpfen gerichtlich für lebenserhaltende Maßnahmen - und verloren den Kampf. Foto: Privat/PA Wire/dpa

    Ein britisches Elternpaar hat den Kampf um lebenserhaltende Maßnahmen für ihr unheilbar krankes Baby verloren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte am Dienstag endgültig, dass bei dem zehn Monate alten Jungen Charlie Gard die Beatmung und andere Maßnahmen eingestellt werden müssen. Das Straßburger Gericht stellte sich damit hinter die Entscheidung der britischen Justiz.

    Todkrank geboren: Hätte Charlie Gard gerettet werden können?

    Das Baby leidet an einer seltenen genetischen Krankheit, sein Gehirn ist stark geschädigt. Die behandelnden Ärzte am Londoner Krankenhaus Great Ormond Street hatten daher die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte beantragt. Die Ärzte und die vom Gericht befragten Experten halten eine Heilung für ausgeschlossen.

    Die Eltern wehren sich jedoch dagegen, ihr Kind sterben zu lassen, und riefen deshalb das Menschenrechts-Gericht an. Sie wollten Charlie mit einer Versuchsmethode in den USA behandeln lassen und sammelten dafür im Internet bereits umgerechnet 1,4 Millionen Euro an Spenden.

    Urteil: Krankenhaus beendet lebenserhaltende Maßnahmen

    Das Europäische Menschenrechtsgericht hatte das Londoner Krankenhaus zwei Mal angewiesen, das Baby zunächst weiter zu behandeln. In ihrer abschließenden Entscheidung gaben die Richter nun allerdings der Einschätzung Recht, dass es für das Kind keine realistische Heilungschance gebe.

    Das behandelnde Krankenhaus erklärte zu der Gerichtsentscheidung: "Unsere Gedanken sind bei Charlies Eltern, von denen wir wissen, dass diese Nachricht ihnen Schmerz bereiten wird." Die Entscheidung des Straßburger Gerichts sei das "Ende einer sehr schwierigen Prozedur, und unsere Priorität ist es nun, den Eltern jede mögliche Hilfe zukommen zu lassen, wenn wir die nächsten Etappen planen". Das Krankenhaus werde die lebenserhaltenden Maßnahmen für Charlie Gard nicht übereilt beenden, versicherte ein Krankenhaus-Sprecher. afp

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