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Gericht: Lottogewinner muss mit Ex-Frau teilen

Gericht

Lottogewinner muss mit Ex-Frau teilen

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    Schwierige Entscheidung: Fehlt einem Lottogewinn die «innere Bindung zur ehelichen Lebensgemeinschaft» oder gar «das Merkmal des Persönlichen»?
    Schwierige Entscheidung: Fehlt einem Lottogewinn die «innere Bindung zur ehelichen Lebensgemeinschaft» oder gar «das Merkmal des Persönlichen»? Foto: Frank May/dpa

    Eigentlich heißt das Sprichwort: Glück im Spiel, Pech in der Liebe. Doch seit gestern könnte man auch sagen: Pech in der Liebe, Glück vor Gericht. Das nämlich hatte eine Hartz-IV-Empfängerin im Rosenkrieg mit ihrem Ex-Ehemann. Durch alle Instanzen hat sich die Frau gekämpft, um einen Teil des Lottogewinns des Mannes zugesprochen zu bekommen. Vor dem Bundesgerichtshof hat die Frau nun recht bekommen. Ihr Ex-Mann muss ihr rund 250 000 Euro zahlen.

    Auch Gewinne beim Glücksspiel sind „Zugewinnausgleich“

    Der hatte vor fünf Jahren knapp eine Million Euro gewonnen. Sechs Richtige im Mittwochslotto haben dem 69-Jährigen den warmen Geldsegen beschert. Von der Frau und Mutter seiner drei Kinder lebte der Rentner zu diesem Zeitpunkt schon sieben Jahre getrennt. Geschieden war das Paar aber noch nicht. Er hatte inzwischen eine neue Lebensgefährtin gefunden. Mit ihr hatte er gemeinsam den Lottoschein ausgefüllt und abgegeben.

    Zwei Monate nach dem Lotto-Sechser reichte er die Scheidung ein. Doch trotz der langen Trennungszeit muss er laut Bundesgerichtshof seinen Gewinnanteil von knapp 500 000 Euro mit seiner Ex-Partnerin und den Kindern teilen.

    Die Begründung des Gerichts: der sogenannte Zugewinnausgleich in einem Scheidungsverfahren. Denn das in der Ehezeit erzielte Vermögen muss bei einer Scheidung zwischen beiden Partnern je zur Hälfte aufgeteilt werden. Darunter fallen auch Lottogewinne, so das Gericht. Selbst eine längere Trennungszeit wie im Fall des Lottogewinners ändern daran nichts, weil das Gesetz „bewusst nicht nach der Art des Vermögenserwerbs unterscheidet“, heißt es.

    Viele Lottogewinner konnten den Geldregen nicht sehr lange genießen

    Damit reiht sich der Rentner in eine lange Reihe von Lottogewinnern ein, die den Geldregen nicht sehr lange genießen konnten. Schon einer der erste deutsche Großgewinner, Walter Knoblauch, der 1956 eine halbe Million Mark beim Berliner Zahlenlotto einstrich, war weder lange reich, noch hatte er viel von dem Geld. Er investierte in einen Bungalow und eine pompöse Hochzeit. Den Rest verteilte er und kaufte ein Hotel, dem kurz darauf die Konzession entzogen wurde. Da half es auch nicht, dass er weitere 300 000 Euro beim Tippen gewann. Er starb 1995 verarmt.

    Zwei Frauen prozessierten um das Erbe von „Lotto-Lothar“ aus Hannover. 3,9 Millionen Euro strich der Arbeitslose im Jahr 1994 ein. Lothar Kuzydlowski liebte Autos, Frauen und Alkohol. Den Gewinn investierte er in einen Lamborghini. Er schaffte es nicht mehr, zu Lebzeiten sein ganzes Geld auszugeben. Fünf Jahre nach dem Gewinn starb er an einer Leberzirrhose – eine Folge seiner Alkoholsucht. Das Geld vermachte Lotto-Lothar seiner Geliebten, die noch jahrelang mit seiner Ex-Frau vor Gericht um das Erbe stritt. (mit afp)

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