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Gericht: BGH: Höhere Entschädigung bei Flugverspätung

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BGH: Höhere Entschädigung bei Flugverspätung

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    Flugzeug
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    Das BGH hat entschieden: Fluggäste bekommen bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken höhere Entschädigungen.

    Das BGH argumentiert, dass bei Verspätungen, durch welcher ein Fluggast seinen nächsten Flug verpasst, der Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke besteht. Und nicht nur für einen Teil, wie es bisher der Fall war, so das Gericht (Aktenzeichen: Xa ZR 15/10).

    Im verhandelten Fall vor dem BGH handelte es sich um einen Reisenden, der mit seiner Frau im Jahr 2005 von der Hauptstadt Berlin über Amsterdam auf eine Insel in der Karibik fliegen wollte. Wegen schlechter Sicht und Nebels kassierte die Airline KLM die Flugscheine für die erste Teilstrecke ein und gab neue für einen Flug tags darauf aus. Das Ehepaar kam deshalb einen ganzen Tag später am Zielort in der

    Der BGH stellte jetzt jedoch klar, dass den Fluggästen schon wegen der Streichung des Fluges von Berlin nach Amsterdam eine Entschädigung für die gesamte Strecke zusteht. Im konkreten Fall handelt es sich dabei um 600 Euro. AZ

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