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Prozess in der Türkei: Gegnerischer Anwalt fordert 15 Jahre Haft für Marco

Prozess in der Türkei

Gegnerischer Anwalt fordert 15 Jahre Haft für Marco

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    Der 17-jährige Marco im Gefängnis in Antalya in der Türkei (Archivfoto). Der Junge verliert laut Aussage seines Vaters zunehmend an Hoffnung.
    Der 17-jährige Marco im Gefängnis in Antalya in der Türkei (Archivfoto). Der Junge verliert laut Aussage seines Vaters zunehmend an Hoffnung. Foto: DPA

    Köln (dpa) - Der in der Türkei wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen angeklagte Schüler Marco aus Deutschland soll nach dem Willen des Anwalts des Mädchens 15 Jahre ins Gefängnis.

    "Ich denke, dass Marco wegen Vergewaltigung verurteilt werden sollte", sagte Ömer Aycan, der türkische Anwalt, der die Familie der 13-jährigen Britin Charlotte vertritt, am Montag in der ARD-Sendung "Menschen bei Maischberger" (Sendetermin Dienstagabend 22.45). "Es ist ein Strafmaß von 8 bis 15 Jahren vorhanden", erläuterte er. Da es in diesem Fall zu seelischen Schäden gekommen sei, "plädieren wir für das Höchstmaß an Strafe".

    Der türkische Strafrechtsprofessor Bahri Öztürk wies darauf hin, dass sexueller Verkehr eines 17-Jährigen mit einer 13-Jährigen in jedem Fall strafbar sei, auch wenn kein Zwang ausgeübt worden sei. Marco wird vorgeworfen, Charlotte im Osterurlaub sexuell missbraucht zu haben. Der Junge aus dem niedersächsischen Uelzen, der seit dem 12. April in Antalya in Haft sitzt, bestreitet die Vorwürfe.

    Aycan kritisierte die Einmischung deutscher Politiker in den Fall. "Es hat mich sehr beunruhigt, dass wir wie eine Bananenrepublik mit einem Ultimatum belegt wurden", sagte er. Auch der ehemalige niedersächsische Justizminister und Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete dies als "unklug". Es sei allerdings nach deutschem Recht unvorstellbar, dass jemand wegen Vergewaltigung verurteilt werde, ohne dass es dafür Beweise gebe und ohne dass das Opfer seine Aussage vor Gericht wiederholt habe. Charlotte hat nur eine Aussage gegenüber der britischen Polizei abgegeben.

    Marcos Rechtsanwalt Michael Nagel kündigte an, dass er notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen werde. Ein Geschlechtsverkehr habe nachweislich nicht stattgefunden: "Das Mädchen ist noch Jungfrau. Die Beweislage ist für Marco eindeutig entlastend." Eine Verurteilung wäre deshalb "in jedem Fall ungerecht".

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