Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

GEZ-Gebühr: Rundfunkbeitrag: Alle Infos zu Befreiung, Kündigung und Erhöhung

GEZ-Gebühr

Rundfunkbeitrag: Alle Infos zu Befreiung, Kündigung und Erhöhung

    • |
    Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, hat meist schlechte Karten. Eine Kündigung oder Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
    Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, hat meist schlechte Karten. Eine Kündigung oder Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

    Ist der Rundfunkbeitrag legal?

    Ja, der Rundfunkbeitrag, der 2013 die GEZ-Gebühr abgelöst hat, ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im März entschieden. Mehrere Privatpersonen hatten gegen die Zwangsabgabe geklagt, da sie laut eigener Aussage gar keinen Fernseher oder ein Radio besitzen. Die Kläger könnten allerdings noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Zudem wird vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2016 über den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben verhandelt.

    Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2016?

    Im Jahr 2016 kosten die Rundfunkgebühren für private Haushalte 17,50 Euro im Monat. Das wird sich jedoch spätestens 2021 ändern. Experten zufolge wird der Rundfunkbeitrag dann auf über 19 Euro steigen. Grund dafür sind steigende Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für einen privat genutzten Pkw müssen Sie keine zusätzliche Gebühr entrichten. Selbstständige, die von zuhause aus arbeiten, zahlen für ihre Wohnung keinen doppelten Beitrag. Für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge fallen jedoch monatlich 5,83 Euro an.

    Wer muss Rundfunkgebühren bezahlen?

    Früher wurden die GEZ-Gebühren nach der Anzahl der Geräte berechnet. Mit dem Umstieg auf den neuen Rundfunkbeitrag hat sich das geändert - nun wird die Gebühr einmal pro Wohnung gezahlt. Wie viele Personen in einem Haushalt leben, spielt dabei keine Rolle. Ärgerlich ist das für alle, die weder ARD und ZDF schauen noch Radio hören - im Gegensatz zur alten GEZ-Gebühr müssen sie den Rundfunkbeitrag zahlen. Einen Vorteil bringt die neue Regelung für Paare mit gemeinsamer Wohnung und für Wohngemeinschaften - hier können sich die Bewohner den Beitrag teilen.

    Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

    Den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und die Rechnungen in den Papierkorb werfen? Dazu rufen einige zweifelhafte Facebook-Seiten auf. Wir raten jedoch dringend davon ab. Die ersten Schreiben sind lediglich Datenabfragen, die noch relativ harmlos klingen, dann folgt jedoch schon der Beitragsbescheid, in dem bereits Nachzahlungen gefordert werden. Wer auch danach nicht bezahlt, dem drohen Mahnungen und Lohnpfändungen - und am Ende steht gar der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Denn die Rundfunkanstalten haben das Recht, ihre Forderungen per Zwangsvollstreckung durchzusetzen. In Thüringen musste 2016 sogar eine Frau ins Gefängnis, weil sie sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

    Wie kann ich mich von der Gebühr befreien lassen?

    Wer auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag hofft, nur weil er die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzt, den müssen wir leider enttäuschen. In einigen Fällen ist es jedoch durchaus möglich, sich von der Zwangszahlung befreien zu lassen oder zumindest eine ermäßigte Gebühr zu zahlen. Diese Regelung gilt für Empfänger von Sozialleistungen (zum Beispiel Hartz IV, Pflegegeld, Grundsicherung im Alter) oder Ausbildungsförderung (BAföG für Studenten, BAB oder Ausbildungsgeld) sowie für Menschen mit Behinderung. Wer knapp oberhalb der Bedarfsgrenze verdient, hat die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.

    Wichtig: Die Befreiung von der Rundfunkgebühr müssen Sie selbst beantragen. Weitere Informationen und den Befreiungsantrag (als PDF zum Ausdrucken) erhalten Sie unter diesem Link.

    (hubc)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden