Gerade mal 19 Jahre alt wurde eine Medizinstudentin aus dem baden-württembergischen Enzkreis, die Mitte Oktober nach einer Studentenparty in Freiburg vergewaltigt und schließlich ermordet wurde. Ihre Leiche wurde am Morgen nach der Tat im Fluss Dreisam entdeckt. Laut David Müller, Chefermittler der Polizei, ist sie ertrunken.
Der mutmaßliche Täter: ein minderjähriger Flüchtling, der vergangenes Jahr aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war. Zuletzt lebte er bei einer Pflegefamilie. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.
Wie es mit dem Beschuldigten nun weitergeht, erklärt Michael Mächtel, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. „Das Gericht hat einen Haftbefehl erlassen“, sagt Mächtel. Der 17-jährige Afghane sitze solange in Untersuchungshaft, bis es zur Hauptverhandlung kommt. Bevor ein rechtskräftiges Urteil falle, sei die Anordnung von Untersuchungshaft das normale Vorgehen, wenn der Verdacht auf Mord oder Totschlag bestehe, erklärt Mächtel.
„Die Ermittlungen dauern noch an und der Beschuldigte darf sich äußern, er hat auch einen Verteidiger“, sagt der Freiburger Oberstaatsanwalt. Wie lange der junge Mann in Untersuchungshaft bleiben wird, ist jedoch unklar. „Es wird zum Beispiel noch abgeklärt, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten. Bisher gibt es dazu keine Hinweise.“
"Eine Straftat ist ein Ausweisungsgrund"
Erst wenn alle Ermittlungen abgeschlossen sind, kommt es zur Hauptverhandlung in der Jugendstrafkammer des Freiburger Landgerichts. „Es macht keinen Unterschied, ob der mutmaßliche Täter jugendlich oder erwachsen ist", sagt Mächtel. „Bei Verdacht auf Mord kommt der Beschuldigte immer erst in Untersuchungshaft und dann wird der Hergang aufgeklärt.“
Und dann? Was passiert, wenn der minderjährige Flüchtling, der ohne Eltern nach Deutschland kam, verurteilt wird? In diesem Fall entscheidet die Jugendstrafkammer, so Mächtel. Die Höchststrafe, die der 17-Jährige als Jugendlicher bekommen kann, liegt bei zehn Jahren. „Und dann klärt die Ausländerbehörde, ob er abgewiesen wird. Eine Straftat ist ein Ausweisungsgrund.“
Im deutschen Aufenthaltsgesetz heißt es unter anderem: Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er „die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“.
Tote Studentin in Freiburg - So fand die Polizei den Verdächtigen
Freiburg und die Wut: Es kommt auf konsequente Strafverfolgung an