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Freiburg: Polizei löst wohl Rätsel um getötete Joggerin Carolin G.

Freiburg

Polizei löst wohl Rätsel um getötete Joggerin Carolin G.

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    In diesem Weinanbaugebiet des Ortes Endingen in Baden-Württemberg wurde die Leiche von Carolin G. gefunden. Die 27-Jährige war vergewaltigt worden.
    In diesem Weinanbaugebiet des Ortes Endingen in Baden-Württemberg wurde die Leiche von Carolin G. gefunden. Die 27-Jährige war vergewaltigt worden. Foto: Patrick Seeger, dpa

    „Spur 4334“ war der Durchbruch: Sie führte zur Festnahme eines 40-jährigen rumänischen Fernfahrers. Und damit wohl zur Aufklärung eines Doppelmordes, an dessen schnelle Aufklärung mancher nicht mehr geglaubt hatte. Erst kürzlich war eine Sonderkommission verkleinert worden. Nun die Wende, über die Polizei und Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit am Samstag bei einer Pressekonferenz informierten.

    Und bei der Freiburgs Polizeipräsident Bernhard Rotzinger Beifall erhielt, als er sagte, dass nun „das abhandengekommene Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sukzessive wieder heilen kann“. Wenige Wochen vor dem Mord an Carolin G. in einem Waldstück in den Weinbergen Endingens war im nahen Freiburg die Medizinstudentin Maria L. getötet worden – mutmaßlich von einem afghanischen Flüchtling.

    Der Fernfahrer, der Carolin G. vergewaltigt und ermordet haben soll, steht zudem unter dringendem Tatverdacht, 2014 die 20-jährige französische Austauschstudentin Lucile K. im österreichischen Kufstein getötet zu haben. Seit Samstag sitzt der Mann, der im Raum Endingen lebt, in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Taten.

    Mord an Carolin G.: Was belastet den Verdächtigen?

    Doch es gibt starke Indizien, die für ihn als Doppelmörder sprechen: So hielt er sich nach Zeugenaussagen am Tag der Ermordung von Carolin G., am 6. November 2016, mit seinem Privat-Auto in den Weinbergen Endingens auf. Standort-Daten seines Handys bestätigen das. Was der Polizei noch fehlt, ist das Handy von Carolin G., das nach wie vor verschwunden ist, sowie die Tatwaffe. Carolin G. war auf ähnliche Art wie Lucile K. erschlagen worden. Diese war mit einer Eisenstange getötet worden, die aus einer bei Lastwagen zu findenden Hydraulikvorrichtung stammt. Polizeitaucher hatten sie aus dem Inn gefischt. Auch Carolin G. wurde wahrscheinlich mit einer solchen Eisenstange getötet.

    Daher, und weil die Morde zu Lkw-Ruhezeiten an Wochenenden und jeweils in Autobahnnähe verübt wurden, vermutete die Polizei, dass der Täter ein Fernfahrer sein müsse. Seit Januar 2017 wusste die Polizei, dass an der Leiche von Carolin G. gefundene Körperspuren des Täters mit Spuren übereinstimmten, die drei Jahre zuvor in Kufstein im Fall Lucile K. entdeckt worden waren. Deutsche und österreichische Polizei arbeiteten intensiv zusammen. Durch die Auswertung von Lkw-Mautdaten aus Österreich – nach offiziellen Angaben 50000 Datensätze – gelang es ihnen, die Zahl in Frage kommender Speditionen einzugrenzen. Was auch der deutschen Polizei enorm half, da österreichische Mautdaten im Gegensatz zu deutschen ausgewertet werden dürfen.

    Am Mittwoch habe sich dann eine dieser Spuren konkretisiert, hieß es aus Ermittlerkreisen. Da sei die Antwort eines größeren Transportunternehmens gekommen. Inhalt sinngemäß: „Ja, einer unserer Lkw vom beschriebenen Typ stand zur fraglichen Zeit im Raum Kufstein und der Fahrer war der inzwischen 40-jährige bei der Spedition angestellte Rumäne.“ Der gab eine Speichelprobe ab. Ein Volltreffer, weil seine DNA „im direkten Vergleich mit der aufbereiteten Teil-DNA direkt zur Identifizierung des Täters ausgereicht hat“, erklärte Andreas Stenger vom Stuttgarter Kriminaltechnischen Institut. Der Rumäne wurde am Freitag um 14 Uhr festgenommen – sieben Monate nach dem Mord an Carolin G.

    Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl von der CDU sagte am Sonntag, er sei dafür, deutschen Ermittlern künftig Mautdaten zur Auswertung zu überlassen. „Ob der Kriminalpolizei ein Serienmörder ins Netz gegangen ist, müssen die intensiven, jetzt auch europaweit zu führenden Ermittlungen zeigen“, ergänzte er. Da es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, beide Tatvorwürfe in einem Verfahren zu verhandeln, stehen dem Rumänen zwei Prozesse bevor – in Deutschland und Österreich.

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