Im Prozess um den Sexualmord an einer 19 Jahre alten Studentin in Freiburg hat der vom Gericht beauftragte Rechtsmediziner dem Angeklagten ein gezieltes und brutales Vorgehen attestiert. Die junge Frau sei am Uferweg des Flusses Dreisam angegriffen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann vergewaltigt worden, sagte der Sachverständige Stefan Pollak am Dienstag vor dem Freiburger Landgericht. Sie sei bewusstlos in das Wasser des Flusses gelegt worden, wo sie ertrank. Es sei durch Atembewegungen auch für Laien gut erkennbar gewesen, dass die bewusstlose Frau noch lebte. Sie hätte überlebt, wenn ihr Kopf aus dem Wasser gezogen worden wäre.
Prozess in Freiburg: Hussein K. spricht von einer Tat im Affekt
Angeklagt in dem Prozess ist der Flüchtling Hussein K., ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Es habe sich jedoch um eine Tat im Affekt gehandelt. Zudem habe er nach seinem Angriff geglaubt, die Frau sei bereits tot.
Dem widersprach am Dienstag der Rechtsmediziner. Das Würgen habe zwar nach einer oder wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit geführt, tödlich sei es aber nicht gewesen. Die Frau habe weiter geatmet, sie sei während der Vergewaltigungen bewusstlos gewesen. Sie habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Der Tod durch Ertrinken habe vermutlich mehr als eine Stunde gedauert, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk. Eine Handy-Auswertung der Polizei hat ergeben, dass Hussein K. die ganze Zeit am Tatort war.
Der Vertreter der Nebenklage, der die Familie der Getöteten vertritt, sowie der Staatsanwalt hatten in der vergangenen Woche beantragt, dass der Rechtsmediziner von der Obduktion der Leiche unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet, um die Familie des Opfers zu schützen. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Das Interesse der Öffentlichkeit sei höher zu bewerten, sagte die Richterin.
Urteil gegen Hussein K. frühestens Mitte März erwartet
Ein Urteil wird es Gerichtsangaben zufolge frühestens Mitte März geben. Dem bisherigen Plan zufolge könnte es am 9. März die Plädoyers geben, in den zehn Tagen danach dann das Urteil. Begonnen hatte der Prozess Anfang September vergangenen Jahres.
Es geht in dem Prozess auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten und Zeugenaussagen stützen das.
Ein Polizeibeamter sagte am Dienstag als Zeuge vor Gericht, die Handy-Auswertung des Angeklagten zeige, dass der Mann vermutlich aus dem Iran stamme und mindestens 22 Jahre alt sei. Eingereist nach Deutschland war er im November 2015 als Flüchtling ohne Papiere. (dpa/lsw/AZ)
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