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Freiburg: Mord an Freiburger Studentin: Prozess gegen Hussein K. beginnt

Freiburg

Mord an Freiburger Studentin: Prozess gegen Hussein K. beginnt

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    Die Staatsanwaltschaft wirft Hussein K. vor, eine 19-jährige Studentin aus Freiburg im Oktober 2016 angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben.
    Die Staatsanwaltschaft wirft Hussein K. vor, eine 19-jährige Studentin aus Freiburg im Oktober 2016 angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben. Foto:  Patrick Seeger, dpa (Archivbild)

    Knapp elf Monate nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen einen Flüchtling. Hussein K. muss sich vom kommenden Dienstag an, 5. September, wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Für das Verfahren vor der Jugendkammer des Gerichts sind nach Angaben eines Sprechers 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

    Gericht muss klären, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt

    Grablichter an einem Baum neben der Dreisam in Freiburg erinnern an die Studentin Maria L.
    Grablichter an einem Baum neben der Dreisam in Freiburg erinnern an die Studentin Maria L. Foto: Patrick Seeger, dpa (Archivbild)

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, die 19-jährige Studentin im Oktober 2016 angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie bewusstlos ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt, wo sie ertrank (mehr dazu lesen Sie hier). Seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Eigenen Angaben zufolge war er zur Tatzeit erst 17. Altersgutachten kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass er damals mindestens 21 Jahre alt war. Die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, muss nun das Gericht klären. 

    Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

    Die Justiz unterscheidet bei Strafprozessen zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Ist ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre alt), gilt Jugendstrafrecht. Rechtlich möglich ist das in den meisten Fällen auch bei Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre alt). Ist ein Angeklagter zur Tatzeit 22 Jahre oder älter, gilt automatisch Erwachsenenstrafrecht. Jugendstrafrecht ist dann ausgeschlossen.

    Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt steht hier den Angaben zufolge die Erziehung und nicht die Bestrafung.

    Prozesse, die nach Jugendstrafrecht verhandelt werden, sind in der Regel nicht öffentlich. Möglich sind maximal fünf Jahre Haft, bei Mord in der Regel bis zu zehn Jahre. Bei Mord in besonders schweren Fällen und nur bei Heranwachsenden (nicht bei Jugendlichen) können es auch maximal 15 Jahre Haft sein.

    Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht werden normalerweise öffentlich verhandelt, Mord wird in der Regel mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet. dpa

    Hussein K. war nach Erkenntnissen deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte, weil Griechenland den jungen Mann international nicht zur Fahndung ausgeschrieben hatte. dpa

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