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Feuertod von Oury Jalloh: Platzt der Prozess?

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Feuertod von Oury Jalloh: Platzt der Prozess?

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    Demonstranten wenden sich am 07.09.2006 in Dessau gegen die ihrer Meinung nach schleppende Aufklärung des Feuertodes des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone.
    Demonstranten wenden sich am 07.09.2006 in Dessau gegen die ihrer Meinung nach schleppende Aufklärung des Feuertodes des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone. Foto: dpa

    Klar ist: Der Asylbewerber Oury Jalloh ist in einer Polizeizelle verbrannt. Im ersten Verfahren wurde der angeklagte Polizist freigesprochen. Auch der zweite Prozess steht seit dem 46. Verhandlungstag auf der Kippe. Muss ein dritter

    Prozess um den Feuertod von Oury Jalloh

    Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Nebenklage mit einem Befangenheitsantrag auf den Vorschlag des Gerichts reagiert, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. "Die Nebenkläger sind von dem Vorschlag des Gerichts erschüttert", sagte am Dienstag Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die die Mutter und den Bruder Jallohs vertritt. Aus ihrer Sicht hat es die Kammer - drei Berufsrichter und zwei Schöffen - aufgegeben, den Vorfall aufzuklären.

    Befangenheitsantrag: Berufsrichter entscheiden

    Über den Befangenheitsantrag müssen nun drei nicht am Verfahren beteiligte Berufsrichter entscheiden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte der Prozess fortgesetzt werden. Möglich ist auch, dass einzelne Richter oder Schöffen als befangen betrachtet werden. Zum Ersatz stehen eine weitere Berufsrichterin und eine Schöffin zur Verfügung. Sollten mehrere Berufsrichter und Schöffen befangen sein, muss der Prozess laut einem Gerichtssprecher neu aufgerollt werden.

    Oury Jalloh: Wie konnte er gefesselt mit drei Promille im Blut das Feuer entzünden?

    Die Nebenklagevertreterin Heinecke kritisierte in ihrem Befangenheitsantrag weiter, dass es bis jetzt keine annähernd sichere Feststellung gebe, wie das Feuer ausgebrochen sei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, wie der Asylbewerber Jalloh mit fast drei Promille Alkohol im Blut und an Händen und Füßen gefesselt, den Brand entzündet haben könnte.

    Polizist angeklagt

    Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der dem Mann aus Sierra Leone nicht schnell genug geholfen haben soll. In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war er freigesprochen worden. Das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wegen Lücken in der Beweisführung und im Urteil aufgehoben. Der Vorfall ereignete sich am 7. Januar 2005.

    Brandanschlag auf Polizeirevier "Oury Jalloh, das war Mord"

    Ein Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt Mitte Januar wurde in Zusammenhang mit der Tat gebracht. Einige scheinen ihr Urteil bereits vor dem Prozessende gefällt zu haben: Bei dem Brandanschlag im Januar haben die Täter laut Innenministerium an der Außenwand des Polizeireviers den Schriftzug "Oury Jalloh, das war Mord" hinterlassen.

    Heftige Auseinandersetzungen

    Plakate mit dieser Aufschrift waren zuletzt bei einer Gedenkfeier für den aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber vor anderthalb Wochen in Dessau gezeigt worden. Anschließend kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten. (dpa, AZ)

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