Augsburg hat die meisten Feiertage in Deutschland. Und einen, der nur in dieser Stadt gilt: Das Hohe Friedensfest. Es gibt in Deutschland aber noch weitere gesetzliche Feiertage, die nur die wenigsten Menschen betreffen. Das liegt daran, dass sie nur in wenigen Bundesländern existieren - oder sogar nur in einem einzigen.
Wir geben eine Übersicht darüber, an welchem Tag einige Deutsche frei haben - und die meisten anderen arbeiten müssen.
Diese Feiertage gibt es jeweils nur in einem einzigen Bundesland
Fünf gesetzliche Feiertage betreffen jeweils nur ein Bundesland:
- Internationaler Frauentag (8. März - Berlin)
- Pfingstsonntag (49 Tage nach Ostersonntag - Brandenburg)
- Augsburger Hohes Friedensfest (8. August - nur in der Stadt Augsburg, nicht im Landkreis)
- Weltkindertag (20. September - Thüringen)
- Buß und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November - Sachsen)
Welche anderen Feiertage gibt es nur in wenigen Bundesländern?
Maria Himmelfahrt (15. August) ist in zwei Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag:
- Bayern (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
- Saarland
In drei Bundesländern können die Menschen die Heiligen Drei Könige (6. Januar) als gesetzlichen Feiertag genießen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Sachsen-Anhalt
In fünf Bundesländern gilt Allerheiligen (1. November) als gesetzlicher Feiertag:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Fronleichnam (60 Tage nach Ostersonntag) ist in sechs deutschen Bundesländern ein gesetzlich anerkannter Feiertag:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
In neun Bundesländer ist der Reformationstag (31. Oktober) ein gesetzlicher Feiertag:
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Welche Feiertage gelten für alle deutschen Bundesländer?
Es gibt neun gesetzliche Feiertage im Jahr, die bundeslandunabhängig für ganz Deutschland gültig sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag (Freitag vor Ostersonntag)
- Ostermontag (Montag nach Ostersonntag)
- Erster Mai (Tag der Arbeit)
- Christi-Himmelfahrt (39 Tage nach Ostersonntag)
- Pfingstmontag (Montag nach Pfingstsonntag)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
(trein)