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Fall Marco: Anwalt: Medizinischen Beweis für Vergewaltigung gibt es nicht

Fall Marco

Anwalt: Medizinischen Beweis für Vergewaltigung gibt es nicht

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    Anwalt: Medizinischen Beweis für Vergewaltigung gibt es nicht
    Anwalt: Medizinischen Beweis für Vergewaltigung gibt es nicht

    Istanbul/Uelzen (dpa) - Nach monatelangem Bangen in türkischer Haftdroht dem 17-jährigen Marco nach Angaben einer türkischen Zeitungwomöglich sogar eine Anklage auf Vergewaltigung. Die türkische Zeitung"Sabah" berief sich am Freitag in ihrem Bericht auf ein medizinischesGutachten.

    Marcos Anwalt wies die Angaben zurück. "Einmedizinisches Gutachten, wonach Marco die 13-Jährige vergewaltigt habensoll, gibt es nicht", sagte Anwalt Jürgen Schmidt am Freitag in Uelzen(Niedersachsen). Der Schüler aus Uelzen sitzt seit drei Monaten inAntalya unter dem Vorwurf in Haft, eine 13- jährige Britin sexuellmissbraucht zu haben.

    Die türkische Zeitung berichtete, dasGutachten sei dem Gericht in Antalya bei der nicht öffentlichenVerhandlung gegen Marco am 6. Juli zugeleitet worden. Der Arzt, der esangefertigt habe, solle beim nächsten Gerichtstermin am 8. Augustangehört werden. Schmidt sagte, das türkische Gericht wisse nicht, wiedie Zeitung zu dieser Annahme komme. Sein türkischer Anwaltskollegehabe sich am Freitag beim Gericht erkundigt. "Es ist mir völligrätselhaft, wie aus einer nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung falschzitiert wird", sagte Schmidt.

    Marco soll die junge Britin währenddes Osterurlaubs sexuell belästigt haben. Der deutsche Schüler war nacheiner Anzeige der Eltern des Mädchens in Untersuchungshaft genommen unddes sexuellen Missbrauchs angeklagt worden. Nach Marcos Darstellunghatten sich die jungen Leute in einer Disco kennen gelernt. DieInitiative zu gemeinsamen Zärtlichkeiten sei von der 13-jährigen Britinausgegangen, die sich als 15-Jährige ausgegeben haben. Die Engländerinsprach indes von sexueller Belästigung ohne ihre Einwilligung. Marcohabe sich auf sie gelegt, als sie bereits schlief, sie aber nichtvergewaltigt.

    Bei der Gerichtsverhandlung vor zwei Wochen warMarcos türkischer Anwalt erneut mit einem Antrag auf vorläufigeFreilassung gescheitert. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg leiteteparallel Ermittlungen gegen Marco ein, um das Verfahren nachDeutschland holen zu können. Entsprechende Schritte zwischen derdeutschen und türkischen Justiz sind allerdings noch nicht vorbereitetworden.

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