Die aktuelle Haftstrafe des im Fall Maddie Verdächtigten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Den Antrag des 43-Jährigen habe die Strafvollstreckungskammer abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Damit bleibt die Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels bestehen, sie endet am 7. Januar 2021.
Ermittlungen wegen Mordverdachts im Fall Maddie laufen
Im Sinne des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht verantwortet werden, hieß es zur Begründung. "Der Verurteilte sei mehrfach vorbestraft und Bewährungsversager." Bei einem Rückfall des Mannes müsse mit schweren Straftaten gerechnet werden, teilte das Gericht mit. Faktoren, die den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten könnten, seien nicht festgestellt worden.
Rund um den Anhörungstermin am Montag war die Situation im Braunschweiger Gerichtsgebäude eskaliert. Beim Anlegen von Fußfesseln zog sich der Mann Rippenverletzungen zu und wurde im Krankenhaus behandelt. Der Vorfall ist Gegenstand neuer Ermittlungen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Im Fokus steht der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, seit das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor ihrem vierten Geburtstag in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden - der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen. (dpa)
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