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Fall Kalinka: Gericht verurteilt Kalinkas Vater wegen Selbstjustiz-Aktion

Fall Kalinka

Gericht verurteilt Kalinkas Vater wegen Selbstjustiz-Aktion

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    Kalinka, eine Französin polnischer Abstammung, war 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen gestorben.
    Kalinka, eine Französin polnischer Abstammung, war 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen gestorben. Foto: privat/undatiert dpa

    Richter im elsässischen Mulhouse sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass André Bamberski 2009 die Entführung von Kalinkas deutschem Stiefvater nach Frankreich organisierte, um dort ein neues Verfahren gegen diesen zu ermöglichen. Der heute 79 Jahre alte Mediziner Dieter K. ist nach Ansicht der französischen Justiz für den Tod der Jugendlichen im Jahr 1982 verantwortlich.

    Kalinkas Vater organisierte Entführung

    Der Fall Kalinka: Eine Chronologie

    Juli 1982: Kalinka Bamberski (14) wird tot in ihrem Bett im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau am Bodensee entdeckt.

    1983: Die deutschen Behörden gehen von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus. Der leibliche Vater André Bamberski hat Zweifel und fordert vergeblich neue Untersuchungen in Deutschland.

    1984: Bamberski erhebt Anklage in Frankreich, die Justiz ermittelt.

    1985: Die französische Justiz exhumiert die Leiche Kalinkas und geht nach einer erneuten Obduktion von einem Gewaltverbrechen aus.

    1987: Die deutsche Justiz stellt Ermittlungen gegen Dieter K. ein.

    1993: Ein Pariser Gericht eröffnet gegen ihn ein Verfahren.

    1995: Dieter K. wird wegen der Tötung seiner Stieftochter Kalinka in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.

    1997: In einem anderen Fall wird er von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 16-jährige Patientin in seiner Praxis betäubt und vergewaltigt hat. Seine Zulassung als Arzt wird für zwei Jahre gesperrt.

    2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das in Frankreich verhängte Urteil, da nicht einmal der Anwalt des Angeklagten angehört wurde.

    2005: Deutschland verweigert die Auslieferung von Dieter K. mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahrens im Fall Kalinka.

    2007: Wegen illegaler Ausübung des Arztberufs ohne Zulassung und Betrugs wird er in Deutschland zu 28 Monaten Haft verurteilt.

    2008: Ein französisches Berufungsgericht hebt das Urteil von 1995 mit Blick auf Verfahrensfehler auf.

    Oktober 2009: Dieter K. wird verletzt und gefesselt im französischen Mülhausen nahe einem Gerichtsgebäude aufgefunden. Gegen André Bamberksi und zwei weitere Männer wird wegen Entführung ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Kalinkas Stiefvater wird in ein bei Paris gelegenes Gefängnishospital gebracht.

    März 2011: Zum Prozessauftakt zweifelt der Verteidiger von Dieter K. die Zuständigkeit des Gerichts in Paris an. Wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wird der Prozess später unterbrochen.

    Oktober 2011: Der Prozess gegen Dieter K. wird neu aufgenommen. In ihren Plädoyers fordert die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für Dieter K., die Verteidigung will einen Freispruch.

    22. Oktober 2011: Dieter K. wird wegen der Tötung von Kalinka zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung kündigt umgehend Berufung an.

    Dezember 2012: Wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka wird der deutsche Mediziner Dieter K. erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt.

    Juni 2013: Die Staatsanwaltschaft klagt Kalinkas Vater und zwei mutmaßliche Komplizen an, die für die Entführung von Dieter K. verantwortlich sein sollen.

    Juni 2014: André Bamberski wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

    Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft gefordert. Anklagevertreter Hervé Robin sprach Bamberski (76) damals sogar Anerkennung aus. "Menschlich gesehen, bin ich beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit" sagte er. Die französische Justiz sei bis zu der von Bamberski organisierten Entführung machtlos gewesen.

    Fall Kalinka: Verurteilung durch Entführung

    Behörden in der Bundesrepublik hatten die Auslieferung des früheren Arztes stets abgelehnt, weil ein Ermittlungsverfahren in Deutschland aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war. Nur die Entführung des Mannes aus Bayern ermöglichte deswegen eine Festnahme und Verurteilung in Frankreich. dpa/AZ

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