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  3. Fahrlässige Tötung: Bewährungsstrafe nach Unfalltod von Steiners Ehefrau

Fahrlässige Tötung
03.12.2008

Bewährungsstrafe nach Unfalltod von Steiners Ehefrau

Matthias Steiner im Gerichtssaal in Heidelberg.

Das wochenlange Warten hat für Olympiasieger Matthias Steiner ein Ende. Im Prozess um den Unfalltod seiner Ehefrau ist das Urteil gefallen. Steiner zeigte sich enttäuscht vom Ausgang der Verhandlung.

Heidelberg (AZ) - Nach dem Unfalltod der Ehefrau vonGewichtheber-Olympiasieger Matthias Steiner ist ein Autofahrer zu einerBewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

DasAmtsgericht Heidelberg sprach ihn am Mittwoch der fahrlässigen Tötungfür schuldig und ließ außerdem den Führerschein des 57-Jährigen fürsechs Monate einziehen. Zudem muss der Mann 2400 Euro Geldbuße zahlen.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Freispruchgefordert.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige denUnfall im Juli 2007 zwischen Wiesloch und Heidelberg verursacht, weiler unaufmerksam und zu schnell gefahren war. Was allerdings genau denUnfall verursachte, blieb auch beim Prozess im Dunkeln. Der Mann sagteaus, sich nicht erinnern zu können. Sein Jeep war auf gerader Streckefrontal in den Kleinwagen von Susann Steiner gerast. Das Auto der Frauwurde völlig zerstört. Die 22-Jährige starb an den Folgen schwererinnerer Verletzungen.

Steiner, der als Nebenkläger auftrat,zeigte sich nach dem Prozess enttäuscht über das Verhalten des Fahrers."Es ging mir um eine Entschuldigung und die Erklärung, wie es zu demUnfall kam", sagte der Sportler. "Beides habe ich nicht erhalten." Der"stärkste Mann der Welt" hatte bei den Olympischen Spielen in Pekingfür Begeisterung und weltweite Rührung gesorgt: Mit der Goldmedaille umden Hals hatte Steiner ein Foto seiner Frau immer wieder geküsst und indie Kameras gehalten.

Das Urteil des Gerichts wollte der26-Jährige nicht näher kommentieren. "Das ist angemessen. Aber darumging es mir nicht", betonte Steiner. Er habe wissen wollen, warum derJeep in den Wagen seiner Frau Susann raste. "Das habe ich nichtbekommen. Dieser schwarze Punkt wird immer bleiben." Sein Anwalt OliverOeser rechnet damit, dass der Fall die Justiz weiter beschäftigen undder verurteilte Autofahrer Berufung einlegen wird.

Der Fahrerhatte sich im Prozess nicht näher zum Unfallverlauf geäußert. RichterinRegina Kaufmann-Granda bedauerte dies. "Dadurch ist manches im Dunkelngeblieben", sagte sie. "Wir haben dennoch keinen Zweifel, dassFahrlässigkeit zu dem Unfall führte", sagte sie. Besonders tragisch andem Unfall sei, so die Richterin, dass Susann Steiner das Unglück hätteüberleben können, wenn der 57-Jährige langsamer gefahren wäre. DieVerletzungen wären dann laut Gutachter weniger schwer ausgefallen.

VerteidigerKlaus Hiltscher hatte im Prozess gesundheitliche Gründe als Ursache fürden Unfall vermutet. So wurde unter anderem spekuliert, dass der Fahrerbewusstlos geworden sein und deshalb die Kontrolle über seinen Jeepverloren haben könnte. Für diese Überlegungen sah das Gericht jedochkeine Hinweise. Hiltscher machte keine Angaben, ob sein Mandant inBerufung geht.

Steiner, gebürtiger Österreicher, hatte seinerzeitaus Liebe zu Susann aus Sachsen Wohnort und Nationalität gewechselt undwar in die Nähe von Chemnitz gezogen. Eineinhalb Jahre nach derHochzeit verlor seine Frau in der Nähe seines Trainingsorts Leimen ihrLeben.

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