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Ex-Nationalspieler: Anklage gegen Metzelder: Das sagt das Gericht

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Anklage gegen Metzelder: Das sagt das Gericht

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    Die Vorwürfe gegen Christoph Metzelder wiegen schwer. Gegen den Sportler ist eine Anklage am Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Nun wird entschieden, ob es zum Prozess kommt.
    Die Vorwürfe gegen Christoph Metzelder wiegen schwer. Gegen den Sportler ist eine Anklage am Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Nun wird entschieden, ob es zum Prozess kommt. Foto: Oliver Killig, dpa

    Gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist beim Amtsgericht Düsseldorf eine Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen „Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 29 Fällen und Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Schriften in einem weiteren Fall eingegangen“. Das gab das Amtsgericht Düsseldorf in einer Pressemitteilung am Freitagmittag bekannt.

    Anklage gegen Christoph Metzelder liegt am Amtsgericht Düsseldorf

    Am Donnerstag hatte eine Gerichtssprecherin bereits bestätigt, dass das Verfahren „jetzt bei uns“ liege. Um welche Vorwürfe es gehe, wollte sie am Donnerstag aber noch nicht sagen. Der Pressemitteilung zufolge ist die Anklage am Mittwoch beim Amtsgericht eingegangen. Demnach soll Metzelder im Zeitraum vom 9. Juli 2019 bis zum 1. September 2019 über die Kommunikationsplattform WhatsApp einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpornografischem Inhalt, einer weiteren Zeugin 16 Bild- und zwei Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt sowie einer dritten Zeugin eine Bilddatei mit kinderpornografischem Inhalt übersandt haben. Unter dem 3. September 2019 soll er auf seinem Mobiltelefon 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt besessen haben.

    Eine Stellungnahme von Metzelders Anwalt lag bis Freitagmittag Medienberichten zufolge noch nicht vor. Auch in seinem Fall gilt die Unschuldsvermutung.

    Fall Metzelder: Amtsgericht Düsseldorf entscheidet, ob es zum Prozess kommt

    Das Gericht habe nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, hieß es weiter in der Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf. Dazu müsse ein hinreichender Tatverdacht vorliegen. Das heiße: Bei „vorläufiger Beurteilung der Beweissituation muss die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich sein“.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte vor einem Jahr bestätigt, dass sie gegen den früheren Profi-Sportler ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verbreitung von Kinderpornografie eröffnet habe.

    Damals gab es eine Debatte darüber, ob die Berichterstattung über den Fall medienethisch und presserechtlich vertretbar sei. Der FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki etwa nannte sie „unverschämt“. Er ärgerte sich offensichtlich vor allem über die Bild-Zeitung, die groß auf ihrer Titelseite berichtet hatte – samt unverpixelten Fotos und Namensnennung. Die Staatsanwaltschaft, so Kubicki, habe einen Anfangsverdacht bejaht. Sie müsse jetzt logischerweise ermitteln. „Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.“

    Kritik an Berichterstattung über Vorwürfe gegen Christoph Metzelder

    Auch der Erlanger Medienethik-Professor Christian Schicha kritisierte damals im Gespräch mit unserer Redaktion: „Was die Bild und andere Boulevardzeitungen gemacht haben, ist hochproblematisch.“ Die Bild sei mit mehreren Reportern im Einsatz und berichte großflächig, fortwährend und über jedes Detail. „Es entsteht durch die Berichterstattung ja fast schon der fatale Eindruck, dass Metzelder eine Straftat begangen hat, obwohl eine mögliche Schuld in keiner Weise bewiesen ist, sondern zunächst ein Anfangsverdacht besteht.“ Auf die Unschuldsvermutung sollte in jedem Fall in der Berichterstattung zusätzlich verwiesen werden, empfahl er.

    Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands, erklärte damals: Dass die Bild über die Vorwürfe gegen den Profikicker Metzelder berichte, sei „völlig legitim“. „Dass sie das von der ersten Geschichte an mit voller Namensnennung tut, kommt jedoch einer Vorverurteilung gleich. Journalisten sind Berichterstatter und nicht Richter.“

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