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Eurpäischer Gerichtshof: Nach Urteil: Diese Rechte haben Bahnreisende

Eurpäischer Gerichtshof

Nach Urteil: Diese Rechte haben Bahnreisende

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    Ob Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben bei Verspätungen wegen höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung.
    Ob Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben bei Verspätungen wegen höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung. Foto: Stefan Sauer (dpa)

    Ob Sturm, Schneechaos oder Streik: Künftig muss die Bahn auch bei Fällen von höherer Gewalt zahlen, wenn ihre Züge mit Verspätung ankommen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Wir erklären, welche Folgen das Urteil hat.

    Was verändert sich durch das EuGH-Urteil für den Kunden?

    Bisher müssen die Bahn und ihre Konkurrenten 25 Prozent des Ticketpreises erstatten, wenn der Reisende zwischen 60 und 119 Minuten später am Zielort ankommt. Dauert es noch länger, wird die Hälfte zurückgezahlt. Wichtig ist: Es zählt nicht der einzelne verspätete Zug, sondern das Eintreffen am Ziel. Diese Regelung bezog sich bisher auf Ereignisse, an denen die Bahn selbst schuld war. Bei höherer Gewalt gab es kein Geld. Das ändert sich nun mit der Entscheidung des EuGH.

    Was fällt unter höhere Gewalt?

    Dazu zählen beispielsweise Unwetter, aber auch Streiks. Der sozialdemokratische Europa-Abgeordnete Ismail Ertug geht sogar davon aus, dass das Urteil des EuGH die Deutsche Bahn dazu zwingen wird, Tarifkonflikte schneller zu beenden. Es gibt allerdings einen Bereich, der nach wie vor unklar sein dürfte: Wenn die Verspätung Folge eines Unfalls anderer ist oder es einen Eingriff in den Schienenverkehr gegeben hat, kann die Bahn eigentlich nicht für die Folgen zahlen müssen.

    Wie komme ich im Fall einer Verspätung an mein Geld?

    Die Deutsche Bahn betont, dass alle Anträge auf Fahrpreiserstattung wegen Verspätung binnen drei Monaten bearbeitet werden. Der Kunde muss sich die Verspätung von einem Zugbegleiter bestätigen lassen und dann ein Fahrgastrechte-Formular beim DB-Servicecenter einreichen.

    Wie hat die Bahn auf das Urteil reagiert?

    Ein DB-Sprecher betonte, man empfinde die Entscheidung aus Luxemburg sogar als hilfreich, weil sie „Rechtssicherheit in einer für die Verbraucher und die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage“ schaffe. Das Unternehmen habe schon bisher „eher zurückhaltend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht“, sich durch Hinweis auf höhere Gewalt aus der Haftung zu verabschieden.

    Gilt das Urteil auch für andere Bahnbetreiber?

    Ja. Auslöser war zwar ein Streit zwischen der Österreichischen Bundesbahn und der Wiener Zugaufsicht. Die Entscheidung betrifft aber alle Schienenkonzerne in den 28 Mitgliedstaaten der EU. Und sie gilt natürlich auch für ausländische Bahnbetreiber, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind.

    Besteht die Gefahr, dass die Bahn diese Mehrkosten auf die Fahrpreise aufschlägt?

    Dieses Risiko besteht durchaus. Dennoch waren die Richter der Auffassung, dass eine Verspätung ein sehr grundsätzlicher Verstoß gegen den Beförderungsvertrag ist, der durch den Kauf einer Fahrkarte zustande kommt. Die Erstattung von Teilen des Fahrpreises sei deshalb als Gegenleistung gerechtfertigt.

    Was kann ich tun, wenn ich durch einen verspäteten Zug meinen Anschlussflug verpasse?

    In dieser Situation gibt es zunächst keine Ansprüche gegen den Bahnbetreiber. Der Kunde kann nur auf die Kulanz des Unternehmens hoffen.

    Gelten diese neuen Bestimmungen auch für Flugreisen?

    Nein. Der Gerichtshof betont in seinem Spruch, dass die „Situation der Beförderungsunternehmen nicht vergleichbar“ sei.

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