Es bestehe der Verdacht, dass in der Bank zwischen 2005 und 2007 "bewusst und systematisch in einer Vielzahl von Fällen die vom Gesamtvorstand beschlossenen bankinternen Richtlinien zur Risikosteuerung im Geschäft mit strukturierten Wertpapieren verletzt und hierbei eingetretene Verluste zumindest billigend in Kauf genommen wurden". Laut Staatsanwaltschaft ergab sich beim Vorermittlungsverfahren zum ABS-Geschäft der BayernLB "ein konkreter Verdacht für strafbares Verhalten". Daher sei ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Die Bank sei am Mittwoch "beachtlich" kooperationsbereit gewesen und habe die angeforderten Unterlagen bereitwillig zur Verfügung gestellt, hieß es weiter. Daher habe ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München nicht förmlich vollzogen werden müssen. Nähere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. ddp