Die Beschwerde des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan gegen die Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann ist als unbegründet abgewiesen worden.
Die zu klärenden rechtlichen Fragen seien von der Mainzer Staatsanwaltschaft "im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet" worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag in Koblenz mit.
Die Entscheidung, dass der ZDF-Moderator Jan Böhmermann mit seinem umstrittenen "Schmähgedicht" keine strafbare Handlung begangen habe, sei nicht zu beanstanden. Die Erfolgsaussichten einer Anklage seien gering.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan böhmermann war Anfang Oktober eingestellt worden. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte ihre Entscheidung damit begründet, die wüsten Beschimpfungen des Schmähgedichtes, das Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, seien erkennbar so absurd und übertrieben, dass sie nicht ernst zu nehmen seien.
Über eine private Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten gegen den Moderator verhandelt am 2. November das Landgericht Hamburg. dpa/AZ/epd