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Erdogan-Satire: Jan Böhmermann geht im Streit um "Schmähkritik" in Berufung

Erdogan-Satire

Jan Böhmermann geht im Streit um "Schmähkritik" in Berufung

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    Böhmermann möchte im Streit mit dem türkischen Präsidenten Berufung einlegen.
    Böhmermann möchte im Streit mit dem türkischen Präsidenten Berufung einlegen. Foto: Presidential Press Office/Spata (dpa)

    Im Streit zwischen Recep Tayyip Erdogan und Jan Böhmermann um dessen Gedicht "Schmähkritik" will der TV-Moderator nach Informationen der Süddeutschen Zeitungdas Urteil des Landgerichts Hamburg anfechten. Böhmermann-Anwalt Christian Schertz habe am Freitag Berufung eingelegt, berichtete die Zeitung. 

    Einige Verse der Böhmermann-"Schmähkritik" von Gericht verboten

    Das Landgericht hatte am 10. Februar einer Klage des türkischen Präsidenten teilweise stattgegeben. Die Pressekammer verbot dem Satiriker, "ehrverletzende" Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. 

    Die Böhmermann-Affäre im Überblick

    Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

    31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" im Gedicht «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

    1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

    3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend".

    10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

    15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

    16. April: Böhmermann kündigt "eine kleine Fernsehpause" an.

    22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei "bewusst verletzend", als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

    3. Mai: Böhmermann kritisiert in der Wochenzeitung Zeit Angela Merkel: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht." Erdogan nennt darin er einen "nervenkranken Despoten".

    12. Mai: Der Moderator kehrt mit seiner Sendung "Neo Magazin Royale" zurück.

    17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine "Schmähkritik" zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

    27. Mai: Ein Satz aus "Neo Magazin 4Royale" löst Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagt er: "Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen." Doch schiebt er nach: "Nein, ist ein Spaß."

    2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November dieses Jahres vorgesehen.

    30. Juli: Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.

    4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

    10. Oktober: Wie die Staatsanwaltschaft in Mainz offiziell erklärt, hat der Anwalt Erdogans Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann eingelegt. Diese wird in Koblenz geprüft.

    "Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren", sagte Schertz. "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren."

    Das Gericht habe den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt. Erdogan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten inhaftieren. "Das übersteigerte Ehrempfinden" Erdogans dürfe ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden wie persönlicher Humorgeschmack oder strategische Erwägungen der Politik. 

    Ein Sprecher des Gerichts konnte auf Anfrage nicht bestätigen, dass die Berufung bereits eingegangen ist. dpa

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