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Einmaliger Vorgang: Schwäbischer Richter beschlagnahmt Facebook-Account eines 20-Jährigen

Einmaliger Vorgang

Schwäbischer Richter beschlagnahmt Facebook-Account eines 20-Jährigen

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    Ein schwäbischer Amtsrichter hat den Facebook-Account eines 20-jährigen Angeklagten beschlagnahmen lassen. Das ist bislang ein einzigartiger Vorgang.
    Ein schwäbischer Amtsrichter hat den Facebook-Account eines 20-jährigen Angeklagten beschlagnahmen lassen. Das ist bislang ein einzigartiger Vorgang.

    Eigentlich ist es ein alltägliches Verfahren vor dem Amtsgericht in Reutlingen. Und dennoch könnte es Geschichte schreiben.  Ein 20 Jahre alter Mann ist angeklagt, einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegebenzu haben. Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der

    Beweis bei Facebook suchen

    Der 20 jahre alte Angeklagte ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. "Al Capone" nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.

    Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

    "In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. "Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", sagt Ulbricht.

    Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen Provider sind da sehr kooperativ - das müssen sie auch sein. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt Schirmbacher.

    Anfrage des Richters bei Facebook Deutschland lief ins Leere

    Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Bei Facebook in

    Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.

    Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten würde. Denn wenn der Richter damit Erfolg hätte, würde er wohl zum Pionier. "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog www.internet-law.de.

    Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Ulbricht überzeugt. Gerade die jungen Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen." dpa/AZ

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