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Ehrmann: "Monsterbacke"-Werbung: Der Streit geht weiter

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"Monsterbacke"-Werbung: Der Streit geht weiter

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    Im Streit um die Werbung für den Früchtequark "Monsterbacke" lässt sich der Bundesgerichtshof Zeit.
    Im Streit um die Werbung für den Früchtequark "Monsterbacke" lässt sich der Bundesgerichtshof Zeit. Foto: dpa

    Erst am 20. September wollen die Richter entscheiden, ob der Milchprodukte-Hersteller Ehrmann seinen Quark mit dem Slogan anpreisen darf: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!"

    "Monsterbacke": Werbespruch irreführend?

    Das gab der I. Zivilsenat am Donnerstagabend bekannt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Werbespruch für irreführend und hatte geklagt. Der Fruchtquark enthalte im Vergleich zu Milch fast dreimal mehr Zucker.

    "Erheblicher Nachteil"?

    Dies sei ein "erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern", sagte die Anwältin der Wettbewerbsschützer am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof. Die Ehrmann-Anwältin hielt dagegen: "Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass Früchte Zucker enthalten und dass deshalb ein Fruchtquark mehr Zucker enthält als Milch, die aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält."

    "Es geht also um die Monsterbacke"

    Den Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm wunderte zunächst etwas ganz anderes: "Es geht also um die Monsterbacke", sagte Bornkamm zu Beginn der mündlichen Verhandlung. "Dass man mit so einem Begriff Leute dazu bringt, etwas zu kaufen, ist erstaunlich." (dpa, AZ)

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