Olivenöl-Kännchen verboten: Nach einer EU-Neuregelung müssen Gastronomiebetriebe ab dem 1. Januar 2014 nicht nachfüllbare und versiegelte Flaschen für Olivenöl anbieten, wie ein Sprecher der EU-Kommission am Freitag in Brüssel bestätigte. Die Bundesregierung kritisiert, dass dadurch mehr Öl ungenutzt weggeschüttet werden könnte.
Das Kännchen-Verbot soll dem Verbraucherschutz dienen: Damit werde sichergestellt, dass Restaurantbesucher kein minderwertiges Öl angedreht bekommen, sagte der Kommissionssprecher auch unter Verweise auf Hygiene-Probleme. Für ebenfalls auf Gasthaustischen zu findende Essigkaraffen, Tabascoflaschen oder Salzstreuer gibt es jedoch keine Regelung.
Aktionsplan der EU: Olivenöl-Kännchen verboten
Die Neuregelung ist Teil eines Aktionsplans der EU, um das Image von europäischem Olivenöl bei Verbrauchern zu fördern - die Europäische Union ist größter Hersteller, Konsument und Exporteur von Olivenöl der Welt. Demnach müssen auf Flaschen generell Herkunft und Art des Produkts künftig besser und lesbarer ausgezeichnet werden.
Deutschland lehnt Olivenöl-Regelung ab
Die Bestimmungen passierten in dieser Woche ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten, von denen sich eine Mehrheit dafür aussprach. Die Kommission bekam somit grünes Licht, ihre Pläne umzusetzen.
Deutschland lehnte die neuen Olivenöl-Regeln und den verpflichtenden Einsatz von Einwegflaschen in Restaurants ab. Die EU-Kommission müsse "sich noch einmal kritisch mit der Notwendigkeit dieser Verordnung auseinander zu setzen", forderte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums am Freitag.
"Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Vorschriften zu einem Anstieg der Lebensmittelabfälle führen wird", warnte der Sprecher. Dabei habe sich die EU das Ziel gesetzt, die Menge der verwertbaren Lebensmittelabfälle bis 2020 um die Hälfte zu reduzieren. "Auch der mit der Neuregelung verbundene zusätzliche Anfall von Verpackungsmüll ist kritisch zu sehen." afp