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E-Zigarette: Urteil: Sind E-Zigaretten wirklich Arzneimittel?

E-Zigarette

Urteil: Sind E-Zigaretten wirklich Arzneimittel?

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    Ein Gericht muss klären: Sind E-Zigaretten ein Medizinprodukt?
    Ein Gericht muss klären: Sind E-Zigaretten ein Medizinprodukt? Foto: Marcus Brandt/dpa

    Sind E-Zigaretten Arzneimittel und dürfen nur in Apotheken verkauft werden? Oder kann man die rauchfreien Zigaretten frei in Geschäften vertreiben? Das ist die Frage, um die es letztlich in den drei Verfahren geht, die am heutigen Dienstag in Münster entschieden werden.

    Einmal ist die Stadt Wuppertal, dann das Land Nordrhein-Westfalen und im dritten Verfahren die Bundesrepublik Deutschland die Beklagte. Dabei geht es um Verkaufsverbote, Warnhinweise und eine Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

    Streit um E-Zigarette: Genussmittel oder Arznei?

    Gestritten wird schon seit langem darum, wie die sogenannten Liquids, also die flüssigen Stoffe in der E-Zigarette zu werten sind. Die bloße Tatsache, dass die Liquids Nikotin enthalten, schafft dabei noch keine Klarheit. Zigaretten enthalten auch Nikotin, fallen aber unter die Tabakrichtlinie und sind damit kein Arzneimittel. Nikotinpflaster dagegen sind ein Arzneimittel und dürfen nur von Apotheken verkauft werden.

    Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten

    Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.

    Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).

    Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.

    Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.

    Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.

    Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.

    Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.

    E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.

    Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.

    Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.

    Die E-Zigaretten-Liquids unter die Tabakrichtlinie zu stellen, war vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgelehnt worden.

    Rauchverbot in NRW gilt auch für E-Zigaretten

    Ein ganz anderer Aspekt kommt in Münster dagegen nicht zur Sprache: Das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen gilt auch für E-Zigaretten. Ein Kölner Gastwirt   klagte dagegen - er will, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf. Wann das Kölner Verwaltungsgericht darüber verhandelt, steht noch nicht fest. AZ

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