Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Düsseldorf: Trotz Klinik-Aufenthalts: Neuer Gerichtsprozess um Raucher Adolfs

Düsseldorf

Trotz Klinik-Aufenthalts: Neuer Gerichtsprozess um Raucher Adolfs

    • |
    Am Donnerstag startet vor dem Landgericht Düsseldorf die Prozess-Neuauflage gegen Raucher Friedhelm Adolfs. Er war in den letzten Tagen wegen Schlaganfall-Verdachts im Krankenhaus.
    Am Donnerstag startet vor dem Landgericht Düsseldorf die Prozess-Neuauflage gegen Raucher Friedhelm Adolfs. Er war in den letzten Tagen wegen Schlaganfall-Verdachts im Krankenhaus. Foto: Uli Deck/dpa

    Mit Verdacht auf Schlaganfall hat der 76-jährige Raucher Friedhelm Adolfs die vergangenen Tage im Krankenhaus verbracht. Trotzdem will sich das Düsseldorfer Landgericht am Donnertag wieder mit seinem Fall beschäftigen.

    Prozess-Neuauflage auch ohne Raucher Friedhelm Adolfs

    Ring frei also für die vierte Runde - ob mit oder ohne Hauptperson. Das Landgericht hat die Neuauflage des bundesweit beachteten Prozesses anberaumt. Der laut seinem Anwalt "bekannteste Raucher nach Helmut Schmidt" soll nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung räumen, weil der Zigarettenrauch in den Hausflur gezogen und die Nachbarn unzumutbar belästigt haben soll.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts aufgehoben, mit ungewöhnlich harschen Worten Rechtsfehler gerügt und den Fall an das Gericht zurückverwiesen. Dort soll es nun der erfahrene Zivilrichter Rolf Maurer richten und für eine diesmal revisionsfeste Entscheidung sorgen.

    Mit der ist am Donnerstag allerdings noch nicht zu rechnen, wohl aber mit einem dezidierten Standpunkt des Gerichts zur Sache. In der vergangenen Woche hatte sich Adolfs gewohnt optimistisch gezeigt. "Ich sehe da kein Problem", sagte er mit Blick auf seinen bevorstehenden Gerichtstermin. Da hatte er noch nicht die verdächtigen Symptome.

    Neuer Prozess: Rechtliche Situation für Raucher-Ikone jetzt besser?

    Nach der Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof scheint sich die rechtliche Situation für den Rentner aber tatsächlich deutlich verbessert zu haben. Wie will man ihm nach Jahren nachweisen, dass er seine Nachbarn in unzumutbarem Ausmaß mit Qualm belästigt hat?

    Zwischen den Parteien herrscht derweil eisiges Schweigen, auch wenn Adolfs' Anwalt mit Hinweis auf den Gesundheitszustand seines Mandanten über die Medien appelliert hat, so nicht weiterzumachen.

    "Ich habe die Vermieterin seit Jahren nicht mehr gesehen, die müsste inzwischen 88 Jahre alt sein", sagt Adolfs und vermutet, dass längst andere die Geschäfte führen. Der bundesweit beachtete Fall hatte ihm Sympathien zahlreicher Raucher eingebracht. Der Rentner war zu einer Ikone des Widerstands gegen einen immer schärferen Nichtraucherschutz geworden.

    Von der Zwangsräumung ist Friedhelm Adolfs nicht mehr bedroht

    Der ehemalige Hausmeister des Hauses hatte in den Beschwerden über seine Raucherei ohnehin nur einen Vorwand gesehen, um seine Wohnung - wie den Rest des Hauses - in lukrativen Büroraum umzuwandeln.

    Dabei sah es für Adolfs lange Zeit schlecht aus: In der ersten und der zweiten Instanz hatte er sang- und klanglos verloren. Amts- und Landgericht bestätigten seinen Rauswurf. Erst der Bundesgerichtshof schlug sich auf die Seite des rauchenden Rentners.

    Zeitweise war Adolfs von der Zwangsräumung bedroht, obwohl es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt. Dieses Damoklesschwert hat das Landgericht mittlerweile einkassiert. Seine Sieges-Zigarre, eine dicke Havanna, die habe er sich natürlich aufbewahrt, hatte Adolfs in der vergangenen Woche gesagt. Für den Fall der Fälle. Und glaubt man den jüngsten Medienberichten, ist ihm die Lust am Rauchen trotz des Klinikaufenthalts und des eindringlichen Rats seiner Ärzte nicht vergangen. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden