Trinken und in die Pedale treten: Bier-Bikes rollen immer öfter über die Straßen. Der Betrieb der mit Musik, Bierfass und Zapfanlage ausgestatteten Partywagen ist in Düsseldorf in Zukunft allerdings nur noch mit einer Sondergenehmigung erlaubt.
Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und schuf damit einen Präzedenzfall. Die Richter gaben der Stadt Düsseldorf mit ihrem Urteil teilweise recht. Diese hatte die Nutzung dieser rollenden Theken auf öffentlichen Straßen verboten. Hiergegen hatten zwei Betreiber geklagt und bereits vom Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Abfuhr erhalten. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts dürfen die Bier-Bikes, die bis zu 16 Personen mitnehmen können, nun nur noch unter Auflagen in der Landeshauptstadt fahren - zum Beispiel auf bestimmten Straßen oder zu festgelegten Zeiten.
Die Betreiber kündigten jedoch an, vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Bei einem Bier- oder Party-Bike handelt es sich um ein überdachtes Gefährt mit vier Rädern, auf dem die Mitfahrer auf Hockern um einen Tisch herum sitzen. Angetrieben wird es durch Pedale. Der Fahrer sitzt im vorderen Teil, lenkt und bremst das Fahrzeug. Die Gerichtsentscheidung wurde damit begründet, dass es sich bei den Bier- oder Partybikes um "verkehrsfremde Sachen" handelt. Sie seien eine "rollende Veranstaltungsfläche", deren Hauptzweck in der Durchführung von Feiern, Partys oder ähnlichem auf der Straße liege. (dapd)