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Deutsche Bahn: Bahn muss künftig aktiv über Verspätungen informieren

Deutsche Bahn

Bahn muss künftig aktiv über Verspätungen informieren

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    In Zukunft muss die Bahn ihre Kunden ausreichend über Verspätungen informieren.
    In Zukunft muss die Bahn ihre Kunden ausreichend über Verspätungen informieren. Foto: Alexander Kaya

    Die Deutsche Bahn muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und kleinere Haltestellen entsprechend nachrüsten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil in Münster entschieden (Az.: 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Die Bahn kann dagegen noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

    Nioch 300 Bahnhöfe ohne Anzeigetafeln oder Durchsagemöglichkeiten

    Die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine entsprechende Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren. Von den rund 5500 Bahnhöfen und Stationen der Bahn sollen noch etwa 300 ohne Anzeigetafeln oder Durchsagen sein. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte die kostenpflichtigen Service-Nummern kritisiert: Es gehe nicht an, dass Fahrgäste für diese Informationen auch noch bezahlen müssten.

    Fahrgäste müssen informiert werden

    Die Pflicht zur Information ergebe sich aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung von 2007, so das Gericht. Danach seien die Fahrgäste über Verspätungen "zu unterrichten" und nicht lediglich darüber zu informieren, wo sie sich informieren könnten. Gegebenenfalls müsse die Klägerin investieren, um ihrer Informationspflicht nachzukommen. Von einst 1900 Bahnhöfen ohne elektronische Anzeigen oder Lautsprecher sollen alle bis auf 300 inzwischen nachgerüstet sein. dpa

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