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Dachau: Neuer Prozess um "Tatort"-Augen?

Dachau

Neuer Prozess um "Tatort"-Augen?

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    «Tatort» ist Kult - von Trimmel bis Tukur
    «Tatort» ist Kult - von Trimmel bis Tukur Foto: DPA

    Sonntagabend, 20.15 Uhr, ARD, da tauchen sie auf: die "Tatort"-Augen, die die Krimi-Reihe stets einleiten. Doch der, dem die Augen gehören, will klagen.

    Er war jung und konnte das Geld gebrauchen. Horst Lettenmayer stand vor 40 Jahren für einen, wie er dachte, Pilotfilm einer geplanten Krimiserie vor der Kamera. Was er damals nicht wissen konnte: Dass seine Beine und besonders seine blauen Augen einmal sehr berühmt werden sollten - zusammen mit dem Fadenkreuz und dem Kreisel bilden sie seit 1970 den Vorspann für die ARD-Krimiserie "Tatort", die kürzlich Jubiläum feierte.

    400 Mark gab es für seinen Kurzauftritt. Angesichts eines laufenden Prozesses einer Grafikerin wegen des Vorspanns denkt auch Lettenmayer wieder über eine Klage nach. Er bestätigt einen entsprechenden Bericht der "Schwäbischen Zeitung" (Leutkirch). "Ich war 28 Jahre alt. Und als junger Schauspieler lässt man sich manchmal über den Tisch ziehen", sagt der 69-Jährige in Dachau bei München der dpa. Dort betreibt der gebürtige Biberacher heute eine Lichtfirma.

    Vor zwei Jahren, zur 700. Tatort-Folge, hatte er noch gesagt, er werde nicht den Rechtsweg beschreiten: "Es wird nicht geklagt." Doch es gehe ihm auch nicht um die Tantiemen. "Es ist aus Prinzip", erklärt Lettenmayer. "Die Gema zum Beispiel ist ein guter Verein, aber die vertreten Künstler oder Musiker, aber nicht uns Schauspieler." Es gebe das Recht am eigenen Bild, und vor allem gebe es viele Nachwuchsschauspieler, die nach Chancen suchten.

    "Ich habe meine Leistung erbracht, nun kann sich die ARD mal bewegen", sagt der 69-Jährige. Zwar scheiterte er Anfang der 1970er Jahre bereits einmal erstinstanzlich mit einer Klage - aber immerhin durfte er 1989 einmal in einem Schimanski-"Tatort" einen Gewerkschaftsfunktionär spielen. Nun hat ihm das Verfahren der Vorspann-Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa in München neuen Mut gemacht.

    Sie hatte im März vom Landgericht München Recht bekommen - ihr Name müsse künftig als Urheberin des Vorspanns genannt werden. Böttrich-Merdjanowas Ziel war eine Nachvergütung - als der Vorspann entstanden war, hatte sie lediglich eine einmalige Bezahlung von umgerechnet 2500 Mark erhalten. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, die ARD-Sender Bayerischer Rundfunk (BR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) gingen in Berufung.

    Ein BR-Sprecher will den Fall nicht kommentieren: "Das Verfahren läuft ja noch." Die beiden Sender blieben aber ungeachtet dessen "gesprächsbereit wie immer", sagt er. Auch die Fernsehsender müssten zunächst die Entscheidung des Oberlandesgerichts abwarten. Am 13. Januar soll es entscheiden.

    "Danach werde ich schauen, was zu tun ist", sagt Lettenmayer. Er hatte auch als Zeuge in dem Verfahren vor dem Landgericht ausgesagt - unter anderem, dass er auf Geheiß der Grafikerin immer wieder über den damaligen Flughafen Riem gerannt sei, bis sie zufrieden war. "Die hat alles geleitet", sagt er. Er habe diesmal einen besseren Anwalt an seiner Seite als in den 1970er Jahren: "Der Neue kennt sich im Urheberrecht aus." dpa

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