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Corona-Regeln in Spanien & auf Mallorca: Einreise & Urlaub

Spanien

Corona-Regeln in Spanien und auf Mallorca: Deutschland als Risikogebiet eingestuft

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    Urlaub auf dem Festland von Spanien oder auf Mallorca ist beliebt - aber welche Corona-Regeln gelten bei Einreise und Urlaub?
    Urlaub auf dem Festland von Spanien oder auf Mallorca ist beliebt - aber welche Corona-Regeln gelten bei Einreise und Urlaub? Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Spanien und speziell seine Inseln zählen zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. In der Corona-Pandemie aber werden auch Touristen vor besondere Proben gestellt. Denn jedes Land will mit aller Macht verhindern, dass sich das Virus wieder unkontrolliert ausbreitet. Worauf muss bei einer Reise nach Spanien geachtet werden?

    Bei einer Einreise über den Luft- oder Seeweg, das gilt hier auch für Transitreisen, muss ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausgefüllt werden. Dieses erzeugt einen QR-Code, der via App oder als Papierausdruck beim Check-in und bei der Einreise vorzuzeigen ist.

    Werden falsche Angaben gemacht oder fehlt das Formular, das frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden kann, droht laut Auswärtigem Amt eine Geldstrafe. Wichtig zu wissen: Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich eingetragen werden, jedoch lässt sich erst danach der QR-Code generieren.

    Urlaub in Spanien: Einreise von Deutschland nur mit 3G-Nachweis

    Deutschland wird derzeit als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet, alle Einreisenden ab zwölf Jahren müssen entweder einen Impf-, einen Genesenen- oder einen Testnachweis zur Hand haben. Dabei gilt: PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein, Antigentests höchstens 48 Stunden.

    Die Nachweispflicht gilt nicht für Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen. Anerkannt werden nur Nachweise in spanischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache.

    Unter anderem wird bei der Einreise regelmäßig auch die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese über 37,5 Grad oder gibt es andere Auffälligkeiten, kann eine eingehendere Untersuchung erfolgen.

    Bei Durchreisen nach Portugal sind für alle Personen ab zwölf Jahren ein höchstens 72 Stunden alter PCR Test oder ein maximal 48 Stunden zurückliegender Antigentest verpflichtend.

    Corona-Regeln in Spanien: Wann gilt Maskenpflicht?

    Es gilt wieder eine generelle Maskenpflicht im Freien. Mund und Nase dürfen einzig in der Natur und beim Ausüben von Individualsport frei bleiben, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

    In allen geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln muss durchgehend Maske getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind ebenso ausgenommen wie Personen, bei denen die Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen kontrainzidiert.

    Bei Open-Air-Veranstaltungen dürfen Mund und Nase nur frei bleiben, wenn das Publikum sitzt und die Plätze einen Abstand von mindestens 1,50 Meter aufweisen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht sind laut Auswärtigem Amt 100 Euro fällig.

    Corona-Maßnahmen in Spanien: Rauchen ohne Abstand oder im Gehen untersagt

    Im Freien darf nicht geraucht werden, falls ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist. Das Rauchen ist vielerorts auch im Gehen untersagt.

    Über die genauen Sicherheits- und Hygienevorschriften in Hotels und Apartments informiert laut „ADAC“ die jeweilige Unterkunft. In Restaurants ist ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Tischen vorausgesetzt.

    Am Strand muss ebenfalls ein Abstand von 1,50 Meter zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden. Liegen und Hängematten sollen nach dem Gebrauch desinfiziert werden.

    Corona-Regeln auf Mallorca weichen teilweise ab

    Auf den Balearen, zu denen die Urlaubsinsel Mallorca zählt, gelten teilweise abweichende Regeln. So wird empfohlen, sich in der Öffentlichkeit im Freien mit höchstens 15 und in Innenbereichen mit maximal zehn Personen zu treffen. Einschränkungen diesbezüglich gibt es aber offiziell nicht mehr.

    In den Außenbereichen von Restaurants, Cafés und Kneipen greift ein Rauchverbot. Beim Eintritt in Clubs, Diskotheken oder Nachtlokale ist ein 3G-Nachweis zu erbringen. Auf der Tanzfläche gilt eine Maskenpflicht, um 5 Uhr ist Sperrstunde. Auch der Zutritt zu Innenbereichen von Restaurants und Bars, die mehr als 50 Personen fassen, erfolgt unter 3G-Richtlinien. Gleiches gilt für überdachte Freischankflächen wie Terrassen.

    Auf der Straße darf kein Alkohol konsumiert werden, der Einzelhandel darf diesen ab 22 Uhr nicht mehr verkaufen.

    Auf den Inseln müssen analog zum Festland im Freien Mund und Nase bedeckt werden, wenn kein Abstand von mindestens 1,50 Meter möglich ist. Geraucht werden darf nur im Stehen, dabei ist ebenfalls ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

    Beim Aufenthalt am Strand ist darauf zu achten, dass zu Liegen, Sonnenschirmen und sonstiger Ausstattung anderer Gäste ein Abstand von zwei Metern gegeben ist.

    Wichtig für Klassen- oder Vereinsfahrten: Ab einer Reisegruppengröße von mehr als 20 Personen müssen alle Teilnehmer beim Einchecken in die Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis vorlegen.

    Da Spanien sowie die Balearen als Hochrisikogebiet gelten, müssen bei der Rückreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen und Impf- oder Genesenen-Nachweis parat sein. Ansonsten ist ein bis zu 48 Stunden zurückliegender Test vorzulegen, dem sich eine zehntägige Quarantäne anschließt. Eine Freitestung ist nach frühestens fünf Tagen möglich. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test, müssen sich aber für fünf Tage isolieren.

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