Mit den Eltern und Großeltern zu Weihnachten ein Festessen zu genießen und im Schein der Lichter des Weihnachtsbaumes Geschenke auszutauschen, gehört für viele Menschen zu den Feierlichkeiten dazu. Doch wie sieht das in Zeiten von Corona aus? Die strengen Kontaktbeschränkungen des harten Lockdowns werden mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Sonntag ausschließlich vom 24. bis zum 26. Dezember gelockert. Fest steht: An Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen dürfen über den eigenen Hausstand hinaus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen.
Unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun und Markus Söder versicherten im Vorfeld, niemand müsse Weihnachten allein verbringen. Doch sorglos sollte mit diesem Versprechen nicht umgegangen werden. Denn für die Betagten könnte das Weihnachtsfest gefährlich werden. Wie könnte der Kontakt zu den Angehörigen ohne größeres Corona-Infektionsrisiko aussehen?
Quarantäne, Masken, Antigen-Tests: Was hilft?
Die Leopoldina hat mit ihrer Ad-Hoc-Stellungnahme zur Pandemie auch Empfehlungen zu Verhaltensweisen an den Feiertagen veröffentlicht. Die Nationale Akademie der Wissenschaften empfiehlt, die Zusammenkünfte an den Festtagen auf einen stabilen Personenkreis zu beschränken. Mit diesem Personenkreis sollten im Vorfeld Schutzmaßnahmen abgesprochen werden. Dazu könnten Quarantäne-Maßnahmen oder das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen zählen, sagt auch Virologe Christian Drosten im NDR-Podcast. Wissenschaftler warnen davor, sich auf Schnelltests zum "Freitesten" zu verlassen. Die Antigen-Tests wiesen nur eine Gültigkeit von einem Tag auf, erklärt Drosten im Podcast. Um sie für Familientreffen an den Feiertagen sinnvoll nutzen zu können, müsste tägliches Testen auf der Tagesordnung stehen.
Wann und in welcher Form macht Selbst-Quarantäne überhaupt Sinn?
Die Leopoldina spricht in ihrer Stellungnahme von mindestens zehn Tagen, die in Quarantäne verbracht werden sollten, bevor ein Zusammentreffen mit älteren Menschen ohne Bedenken erfolgen könne. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder empfehlen in ihrem Beschluss zur Telefonkonferenz am Sonntag, vor dem Weihnachtsfest eine "Schutzwoche" einzulegen. Konkret lautet der Appell hier, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Drosten mahnt im Podcast, auch Symptome wie Rücken- und Kopfschmerzen ernst zu nehmen und vor dem Zusammentreffen mit Großeltern & Co. mindestens fünf Tage in Isolation zu gehen. Diese sollte konsequent durchgeführt werden.
Ist das Tragen einer Maske sinnvoll ? Welche Art von Mund-Nase-Bedeckung sollte es sein?
Um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern, empfiehlt es sich, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn sich Personen aus verschiedenen Haushalten zum Weihnachtsessen und anderen Anlässen treffen. Eine FFP2-Maske schützt nur bei korrekter Anwendung. Das Robert Koch-Institut warnt davor, dass die Schutzwirkung bei Benutzung durch Laien nicht gegeben sein könnte. Wollten Personen gefährdeter Personengruppen eine FFP2-Maske tragen, sollte dies ärztlich begleitet werden, um die individuelle Tragedauer festlegen zu können. Trotz des Tragens von Masken dürften andere Maßnahmen wie Abstand halten und Lüften nicht vernachlässigt werden.
Für die Feiertage will die Bundesregierung Menschen ab 60 Jahre sowie Menschen mit Vorerkrankungen (wie der Lungenkrankheit COPD oder einer Herzinsuffizienz) kostenlos jeweils drei FFP2-Masken oder Schutzmasken in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stellen. Die Apotheken sollen die Masken an Berechtigte ausgeben. Die Aktion soll am 15. Dezember anlaufen. FFP2-Masken sollten nur einmal getragen werden, rät das RKI.
Wo wäre ein Zusammentreffen mit älteren Personen am ungefährlichsten?
Die Empfehlung der Leopoldina lautet: Treffen mit Risikogruppen und anderen Personen möglichst ins Freie verlegen. Gedränge und gefährdende Situationen, wie gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen, sollten im Sinne des Infektionsschutzes vermieden werden.
Welche Regeln gelten für den Besuch im Alten- oder Pflegeheim?
Für den Besuch älterer Menschen in Heimen gelten die Maßnahmen der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Für Besucher gilt eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Zudem darf jede Bewohnerin und jeder Bewohner einer Einrichtung täglich nur von einer Person besucht werden. Diese muss ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen und während des Aufenthalts im Heim eine FFP2-Maske tragen. Sterbende dürfen jederzeit begleitet werden.
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