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Corona-Krise: Darf ich meine Familie an Ostern besuchen?

Corona-Krise

Darf ich meine Familie an Ostern besuchen?

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    Die wegen der Corona-Krise beschlossenen Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten auch über die Osterfeiertage.
    Die wegen der Corona-Krise beschlossenen Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten auch über die Osterfeiertage. Foto: Arno Burgi, dpa

    Für viele Menschen ist die Osterzeit auch Familienzeit: Verwandte kommen zum Osterkaffee zusammen, die Kinder dürfen im Garten nach ihren Nestern suchen. Doch in diesem Jahr sind solche Treffen nicht möglich - denn die wegen der Corona-Krise beschlossenen Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten auch an den Feiertagen.

    Auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei sind die Regelungen im Wortlaut zu finden: Die eigene Wohnung darf derzeit nur aus triftigen Gründen verlassen werden - beispielsweise um zur Arbeit zu kommen oder einkaufen zu gehen. Besucht werden dürfen lediglich Lebenspartner, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen.

    Für die Ostertage wird keine Ausnahme gemacht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sogar ausdrücklich gefordert, sich auch über die Feiertage an die Vorschriften zu halten: "Wir alle werden eine ganz andere Osterzeit erleben als je zuvor."

    Erst nach Ostern wird über eine Lockerung der Corona-Maßnahmen beraten

    Familientreffen sind also bis mindestens 19. April - wenn die Verordnung außer Kraft tritt - nicht erlaubt. Und auch Spazierengehen darf man nur mit Personen, die im selben Haushalt leben. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Laut Ministerpräsident Markus Söder soll nach Ostern beraten werden, welche Maßnahmen in Deutschland und Bayern gelockert werden können.

    Die Corona-Krise trifft übrigens auch die Kirche: Viele Gottesdienste am Osterwochenende sind abgesagt, an der Sonntagsmesse mit Bischof Bertram Meier können die Menschen aber via Livestream teilnehmen.

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