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Chemnitz: Dieser Anwalt verteidigt den mutmaßlichen Messerstecher

Chemnitz

Dieser Anwalt verteidigt den mutmaßlichen Messerstecher

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    Der Berliner Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin war von dem, was sich in Chemnitz zusammenbraute, angezogen und abgestoßen zugleich.
    Der Berliner Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin war von dem, was sich in Chemnitz zusammenbraute, angezogen und abgestoßen zugleich. Foto: Thilo Rückeis, imago

    Es war Sonntag, der 26. August 2018, der Tag nach der Tatnacht von Chemnitz. Der Körper des erstochenen Familienvaters Daniel H. war abtransportiert, Polizisten waren am Tatort und sicherten Spuren. Zwei der drei Verdächtigen, ein Syrer und ein Iraker, waren bereits festgenommen. Die ersten organisierten Neonazis und aufgebrachten Bürger liefen durch die Stadt, brüllten, waren wütend, empört oder traurig.

    Derselbe Sonntag, 215 Kilometer entfernt. Ulrich Dost-Roxin saß bei sich zu Hause, durchforstete das Internet und war von dem, was sich da in Chemnitz zusammenbraute, abgestoßen und angezogen zugleich. „Diesen Fall will ick haben, für diesen Fall will ick kämpfen“, sagte er. So erzählt er es.

    Dost-Roxin ist 59, Berliner Strafverteidiger und einer, der schon das Schlimmste gesehen, gehört und verteidigt hat. Mord. Totschlag. Missbrauch. Vergewaltigung. Kindstötung. Rockerbanden und arabische Familienclans.

    Vor ein paar Wochen, Anfang Dezember, hat er in Berlin-Oranienburg nach fast vier Jahren und drei Instanzen einen Familienvater als freien Mann aus dem Gericht treten lassen. Ihm wurde der sexuelle Missbrauch von Schulfreundinnen seiner Tochter vorgeworfen. Dost-Roxin hatte es mit einem 300-seitigen Glaubwürdigkeitsgutachten geschafft, dass den Aussagen der vermeintlichen Opfer kein Glauben geschenkt wurde. Wäre es beim ersten Urteil geblieben, hätte der Mann nicht nur seine Arbeit, seine Familie, sondern auch seine Freiheit verloren. „Für den Rechtsanwalt hat es kein Tabu zu geben, vermeintliche Opfer ohne Rücksicht und schonungslos zu befragen. Deshalb zählen auch die Meinung der Öffentlichkeit oder (falsche) Moralvorstellungen für den Strafverteidiger nicht“, schreibt Dost-Roxin auf seiner Webseite unter der Rubrik Sexualverbrechen.

    Dost-Roxin verteidigt einen der Verdächtigen von Chemnitz

    Jener Anwalt Dost-Roxin also hat nun die Verteidigung des Irakers Yousif A. übernommen, einem der Verdächtigen von Chemnitz. Einer Tat verdächtigt, die in ihren Folgen ganz Deutschland für Monate in Aufruhr versetzte. Ein normaler

    Seine Kanzlei liegt zwar auf dem edlen Kürfürstendamm. Doch steht man dann vor dem Bürogebäude, fällt auf, dass einem nichts auffällt. Seine Kanzlei, die er sich mit zwei anderen Anwälten teilt: normal und zweckmäßig. Sein Büro: normal und zweckmäßig. Bücherschrank, Schreibtisch, Computer, Couch. Er selber wirkt so normal, wie einer nur normal wirken kann. Nicht klein, nicht groß. Nicht dick, nicht dünn. Nicht laut, nicht leise. Zurückhaltend, ruhig. Die Beine übereinandergeschlagen, die Hände verschränkt, nur seine Daumen kreisen in einem fort umeinander. Ab und zu tritt er ans Fenster, schaut auf die grauweiße Wand gegenüber, raucht Zigarillos. Stellt man ihm eine Frage, nimmt er sie erst mal auseinander, bittet um genaueste Konkretisierung, bevor er sie beantwortet.

    Oft bleiben Anwälte im Hintergrund, werden namentlich in Artikeln nicht genannt. Dost-Roxin aber trat am 18. September 2018 von allein vor die Mikrofone und Kameras. Ruhig erklärte er, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben werden musste, keine DNA am Messer, keine Zeugen, die ihn bei der Tat gesehen haben, überhaupt hätte er nie in U-Haft genommen werden dürfen. Drei Wochen lang. Ein Skandal.

    Bei dem Streit in Chemnitz ging es wohl um Feuer für eine Zigarette

    Sein Vorwurf: Das sei politisch motiviert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Haftrichter hätten sich in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen. Von der Stimmung in Chemnitz, der Diskussion um Flüchtlinge und Abschiebung.

    Die Tatnacht: Ein Streit, in dem es wahrscheinlich um Feuer für eine Zigarette geht. Zwei Gruppen, die aneinandergeraten. Zu der einen gehören das spätere Todesopfer Daniel H. und weitere teils Schwerverletzte. Zugestochen wird mit zwei Messern. Eines findet die Polizei später. Erst sieht es gut für die Staatsanwaltschaft aus, zwei von drei Verdächtigen werden verhaftet. Vergangenen Dienstag erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ersten, den Syrer Alaa S., unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

    Dann kommt Dost-Roxin. Es ist seine ganz normale Verteidigerarbeit. Auf seiner Webseite erklärt er, wie er im Fall von Mordermittlungen als erstes versucht, die Untersuchungshaft abzuwenden und im ersten Verfahren schon parallel für eine mögliche Revision plant.

    An das Opfer denkt Dost-Roxin dabei nicht. Ihn interessieren nur seine Mandanten. Für sie sucht er nach den Fehlern, Schwächen und Überlastungen der Gegenseite und nutzt sie aus. Das ist sein Job. Das ist der Job, den ihm dieser Rechtsstaat gegeben hat. Was aber eben auch heißt, einen Vergewaltiger rauszuhauen, weil die Staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet hat und mit einer mangelnden Anklageschrift den Kampf antrat, in der weder Tatzeit noch Tatort genannt werden.

    Dost-Roxin sagt, er streitet für eine gerechte Anwendung der Gesetze

    „Ich zwinge die Gegenseite dazu, korrekt zu arbeiten. Lieber ist es mir, dass ein Schuldiger freikommt, als dass wegen Fehlern ein Unschuldiger eingesperrt wird“, sagt er. Was ein Anwalt macht, müssen die Leute nicht mögen, bis sie selber einen brauchen. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit: Beide Seiten, Staatsanwalt und Richter, ringen für ihre Seite zugunsten eines bestmöglichen Rechts. Viele jedoch machen sich das so nicht bewusst, können oder wollen es nicht verstehen. Warum verteidigt einer jemanden, der Kinder missbraucht hat? Brutal gefoltert hat? Wirft sich freiwillig in eine politisch aufgeheizte Situation wie in Chemnitz? „Ich bin nicht deren Pfarrer und Sozialarbeiter“, sagt Ulrich Dost-Roxin. „Es geht mir nicht um die moralische Bewertung der Tat. Ich streite für eine richtige und gerechte Anwendung des Gesetzes.“

    Sein Mandant, Yousif A., ist auf freiem Fuß, weil gegen ihn kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Aber es wird weiter gegen ihn ermittelt, ihm kann immer noch der Prozess gemacht werden. Nun lebt er unter Polizeischutz. Und Dost-Roxin bekommt, seitdem sein Name durch die Pressekonferenz so bekannt wurde, Todesdrohungen, per Telefon, per Mail, auf Social Media. Er solle bloß nicht mehr nach Chemnitz kommen, sonst wird es das letzte Mal gewesen sein.

    Ob er Angst habe? „Nein, aber ich nehme es ernst, stehe in Kontakt zur Polizei. Wenn es jemand drauf anlegt, kann ich es sowieso nicht verhindern.“ Er schiebt nach, dass er Jäger und Sportschütze sei – und dass er eine Pistole besitzt. Nach den Morddrohungen hat er einen Antrag gestellt, die Waffe auch am Mann tragen zu dürfen, was aber abgelehnt wurde. Dafür müsse erst was passiert sein.

    Draußen steht der Wagen von Dost-Roxin. Es ist ein Mercedes E400, Neupreis gut über 60.000 Euro, ein schnittiges Modell, das so gar nicht zu seiner sonstigen Zweckmäßigkeit passen will. Dost-Roxin steigt ein, drückt aufs Gas und sein Auto braust mit einem dunklen Grollen los. Es ist das vierte Mal, dass er sich dieses Modell gekauft hat, erzählt er auf der Fahrt, schließlich fahre er im Jahr mehr als 80.000 Kilometer, von einem Prozess zum nächsten. Und während er immer wieder beschleunigt, sich von der plötzlichen Geschwindigkeit in seinen Sitz pressen lässt, nur um gleich vor dem nächsten

    Ulrich Dost-Roxin ist in der DDR aufgewachsen

    Ulrich Dost wächst in der DDR auf, macht eine Ausbildung als Facharbeiter mit Abitur, wird dann aber von seinem Betriebsleiter für ein Studium vorgeschlagen. „Was denn?“, fragt Dost. „Mach doch Wirtschaftsrecht.“ Also studiert er Jura. Mit dem Staat

    2012. Einem Krankenpfleger, der in Buch arbeitet, einem Ortsteil des Berliner Bezirks Pankow, wird der Prozess gemacht. Er hat drei Jungs auf der Intensivstation missbraucht und seine Taten gefilmt. Während der U-Haft schneidet er sich einen Hoden ab, will sich das Leben nehmen. Er bekommt drei Jahre und drei Monate, muss die Haft aber nicht antreten, weil er ab der Hüfte abwärts gelähmt, außerdem laut Anwalt ein Spastiker ist, nicht selber essen und nicht mehr richtig sprechen kann. Immer wieder erreicht Dost-Roxin die Haftverschonung. Auf seiner Webseite schreibt er dazu: „Strafvollstreckung ginge nur über meine Leiche, also gar nicht!“

    2013, da ist eine junge verzweifelte Mutter, der vorgeworfen wird, ihr eben Geborenes getötet zu haben. Für sie geht Dost-Roxin bis zum Bundesgerichtshof. Er erwirkt, dass das Geständnis, das sie der Polizei gab, nach Geburt, hohem Blutverlust, 38 wach verbrachten Stunden, nicht gewertet werden darf. Die Frau bekommt eine Strafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, hat heute ihr Studium beendet. „Mit diesem BGH-Entscheid habe ich ein Stück Rechtsgeschichte mitgeschrieben“, sagt Dost-Roxin.

    Nur Neonazis verteidigt Dost-Roxin nicht

    Aber er macht, ja, sogar er, eine Ausnahme. Niemals, sagt Dost-Roxin, würde er Täter mit rechtsextremen Tatmotiven verteidigen: „Ich will mit meiner Person, als Anwalt in keiner Weise, nicht mal äußerlich, nicht einmal im Ansatz, als Unterstützer einer solchen Person gelten. Ich käme dann in die Situation, dass ich solch einen Menschen in den Freispruch führe. Das sollen andere machen, dafür stehe ich nicht zur Verfügung“, sagt er. Dost-Roxin verteidigt Vergewaltiger, Mörder, aber keine Neonazis? Für ihn eine klare Linie. Ob Pflicht-, oder Wahlverteidiger spielt für ihn ansonsten keine Rolle. Zu seinem zweiten Nachnamen kommt er, weil er mit der Tochter des berühmten deutschen Rechtswissenschaftlers Claus Roxin verheiratet ist, der als Strafrechtskoryphäe gilt.

    Vor kurzem haben in Chemnitz die richterlichen Zeugenvernehmungen begonnen, von denen er aber nichts preisgeben darf. Normalerweise macht das ja die Polizei. Bei einem Prozess dieser Bedeutung hat das gleich das Gericht übernommen. Die Frist zur Anklageerhebung läuft bald ab. Ende Januar, Anfang Februar muss die Staatsanwaltschaft vorlegen, was sie hat. Dann kommt es zum Prozess oder auch nicht. „Nach allem, was ich bis jetzt von den anderen Zeugen gehört habe und was mir mein Mandant berichtet hat, bin ich mir sicher, dass er mit der Tat nichts zu tun hat“, sagt Dost-Roxin. Aber darum geht es ihm nicht.

    Dost-Roxin hält vor seiner Kanzlei. Schluss hat er aber noch nicht. Per Handy hat er seiner Mitarbeiterin schon die nächsten Akten genannt, die sie ihm herauslegen soll.

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