In der Auseinandersetzung vor dem Landgericht Oldenburg ging es um die Auskunft über Einnahmen aus der Zusammenarbeit zwischen Noeding und der Miss Germany Corporation, welche die 24-Jährige fristlos gekündigt hatte. Die Anwälte der ehemaligen Miss Germany verlangten von der Geschäftsführung, sämtliche Abrechnungen und Zahlungen offenzulegen.
Laut einer Pressemitteilung der Kanzlei verweigerte die Geschäftsführung dies vehement. Daraufhin reichte Caroline Noeding erfolgreich Auskunftsklage beim Landgericht Oldenburg ein. Die Miss Germany Corporation verweigerte trotzdem weiterhin die ordnungsgemäße Auskunft und legte lediglich geschwärzte Kontoauszüge vor. Deshalb wurde die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen eingeleitet.
Miss Germany: "Etwas kann hier nicht stimmen"
Caroline Noeding äußerte sich selbst zu dem Urteil: "Die selbstgetippten Rechnungen haben mich stutzig gemacht. Insgesamt kann hier etwas nicht stimmen. Wie ich von anderen Misses gehört habe, war deren Vergütung wesentlich höher." Ihr Anwalt geht davon aus, dass der Hannoveranerin noch Gagen zustehen. AZ