Die Hängepartie um die künftigen Strafen für Raser geht weiter. Im Bundesrat bekam am Freitag keine der vorgeschlagenen Lösungen die notwendige Mehrheit, um Rechtssicherheit für Autofahrer zu schaffen. Damit gehen die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern erst einmal in eine neue Runde. Auch schärfere Strafen für Autofahrer, die etwa Radfahrer gefährden, bleiben damit erst einmal außer Kraft.
Wegen Formfehlers: Härtere Strafen für Raser sind außer Vollzug
Mit einer umfassenden Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte der Bundesrat bereits im Februar auch die Strafen fürs zu schnelle Fahren im Bußgeldkatalog deutlich verschärft - schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
Das trat im April zwar auch in Kraft. Doch dann stellte sich heraus, dass die Verordnung einen Formfehler hat, für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) inzwischen die Verantwortung übernommen hat. Die Neuerungen im Bußgeldkatalog sind damit erst mal außer Vollzug gesetzt. Schon eingezogene Führerscheine wurden den betroffenen Autofahrern zurückgegeben.
Bis kurz vor der Sitzung des Bundesrats in Berlin war offen, ob es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Für die beiden Anträge in der Sitzung gab es aber unter den Ländern jeweils keine Mehrheit.
Grüne wollen Strafen für Raser nicht abmildern
Vor allem die Grünen sind dafür, erst mal nur den Formfehler zu beseitigen, ohne die Strafen für Raser abzumildern - letzteres hatte unter anderem Verkehrsminister Scheuer vehement gefordert, weil er die Fahrverbots-Regelung für überzogen hält. Auch Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern sehen das so.
Stattdessen könnten Bußgelder erhöht werden und strengere Regeln etwa vor Schulen oder Kindergärten gelten. Einen solchen Kompromiss-Vorschlag hatten NRW, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Verkehrsausschuss des Bundesrats eingebracht, wo dieser eine Mehrheit fand - aber nicht im Plenum.
Denn dort können die Grünen Beschlüsse stoppen, weil sie in 11 von 16 Ländern mitregieren und ein Land sich enthalten muss, wenn die Koalition sich nicht einig ist. Von den Grünen hängen 45 der 69 Stimmen im Bundesrat ab, für eine Mehrheit in der Länderkammer sind 35 Stimmen notwendig. (dpa)
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