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Bundesgerichtshof: Zur Einschüchterung in Zelle gesperrt: Ex-Richter droht Gefängnis

Bundesgerichtshof

Zur Einschüchterung in Zelle gesperrt: Ex-Richter droht Gefängnis

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    Weil er einen Exhibitionisten für 20 Sekunden in eine Zelle gesperrt hatte, steht ein ehemaliger Richter wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht.
    Weil er einen Exhibitionisten für 20 Sekunden in eine Zelle gesperrt hatte, steht ein ehemaliger Richter wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht. Foto: Ralf Lienert

    Der Freispruch eines ehemaligen Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung ist vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Während einer Verhandlung hatte derJungrichter einen  Exhibitionisten  für 20 Sekunden in eine  Zelle gesperrt. Damit wollte er ihn zur Einwilligung in eine Therapie bewegen. Die Motivation des inzwischen entlassenen Proberichters für sein eigenwilliges Verhalten müsse nun vom Landgericht Kassel erneut geprüft werden, so das am Donnerstag verkündete BGH-Urteil. Was ist Rechtsbeugung?

    Exhibitionist war rückfallgefährdet

    Wegen öffentlichen Entblößens  sollte der junge Richter dem Verfahren über einen Einspruch  des Exhibitionisten gegen einen Strafbefehl über 400 Euro befinden. Der laut Gutachten rückfallgefährdete Mann hatte um "Entschuldigung" gebeten und darum, "die  Sanktion stark zu verringern".

    "Ich zeige ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann"

    In dem Schreiben sah der Richte ein Geständnis und wollte in dem Verfahren nur noch über die Höhe der Strafe und eine Therapieauflage verhandeln. Dann aber bestritt der einschlägig bekannte Angeschuldigte die Taten und der laut  Urteil immer erregtere Richter sperrte den verunsicherten und eingeschüchterten Mann während der Verhandlung für 20 Sekunden in  eine Gewahrsamszelle im Keller des Gerichts. "Ich zeige ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann",, hatte der Richter gesagt. Danach hatte der Exhibitionist gestanden und war vom Richter zu einer milden Bewährungsstrafe und Aufnahme einer Gesprächstherapie verurteilt worden.

    Ex-Richter könnte "elementar" gegen die Rechte des Mannes verstoßen haben

    Dass er mit dem kurzeitigen Einsperren des Exhibitionisten ein Geständnis habe erpressen wollen, konnte dem angeklagten Richter laut BGH zwar nicht vorgeworfen werden. Das Landgericht Kassel  habe aber nicht geprüft, ob der Richter mit dem Einsperren nicht  auch deshalb "elementar" gegen die Rechte des Mannes verstoßen  haben könnte, weil er ihn zu einer Therapie und zum Verzicht auf  Berufung gegen das Urteil zwingen wollte. Die Entscheidung darüber liegt jetzt bei eineranderen Strafkammer des Kasseler Gerichts.

    Bei einer Veurteilung wegen Rechtsbeugung droht mindestens ein Jahr Gefängnis

    Der inzwischen aus dem Dienst entlassene Richter hatte nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch beteuert, er habe im Sinne des  damaligen Angeklagten gehandelt und ihm klarmachen wollen, wo er landen werde, wenn er keine Therapie mache. Er wäre  heute noch immer Richter, hätte er dem Mann die Zelle erst nach der Urteilsverkündung gezeigt. Bei einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Ex-Richter nun mindestens ein Jahr Gefängnis. AZ/AFP

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