Knapp zwei Jahre nach dem tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Angeklagten Nikolai H.
Er hatte dem Urteil zufolge am Ostersonntag 2008 einen 5,9 Kilogramm schweren Holzklotz von einer Brücke auf die A 29 fallen lassen und - wie von ihm gewollt - einen dort fahrenden Pkw getroffen. Der Holzklotz durchschlug die Windschutzscheibe des Autos und tötete die 33-jährige Beifahrerin. Der Ehemann am Steuer des Wagens sowie die zwei auf der Rückbank sitzenden Kinder des Opfers blieben unverletzt. Die Familie war auf der Rückfahrt von Wilhelmshaven ins münsterländische Telgte.
Das Landgericht Oldenburg hatte im Mai 2009 den damals 31-Jährigen wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Den Tod der Insassen des Fahrzeugs habe er billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht stützte sich unter anderem auf Geständnisse, die Nikolai H. gegenüber Polizeibeamten und dem Ermittlungsrichter abgelegt, später aber widerrufen hatte. Der 4. Strafsenat des BGH sah jedoch "keinen Rechtsfehler" im Urteil des Landgerichts. (ddp)