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Bundesgerichtshof: Schwere Schlägerei ist kein versuchter Totschlag

Bundesgerichtshof

Schwere Schlägerei ist kein versuchter Totschlag

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    Schwere Schlägereien werden nicht als versuchter Totschlag verurteilt.
    Schwere Schlägereien werden nicht als versuchter Totschlag verurteilt. Foto: dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch in Karlsruhe eine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg, das den Neonazi wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren verurteilt hatte.

    Der Angeklagte hatte im April 2010 in Nürnberg einen linksgerichteten Jugendlichen brutal niedergeschlagen. Das Opfer überlebte nur knapp und wollte wie die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags erreichen.

    Anlass des Streits in der U-Bahn war eine Bemerkung des damals 17-Jährigen Täters über eine Tasche, die die Freundin des Angeklagten bei sich hatte. Das Accessoire trug die Aufschrift der in rechtsextremen Kreisen beliebten Marke "Thor Steinar". dpa/AZ

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