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Bundesgerichtshof: Rocker dürfen Kutten tragen - mit Einschränkungen

Bundesgerichtshof

Rocker dürfen Kutten tragen - mit Einschränkungen

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    Mitglieder der Hells Angels in Reutlingen: Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker ihre Kutten vor allem dazu, um andere einzuschüchtern.
    Mitglieder der Hells Angels in Reutlingen: Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker ihre Kutten vor allem dazu, um andere einzuschüchtern. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv (dpa)

    Für Rocker ist das Tragen von Kutten nicht strafbar, selbst wenn einzelne Ortsgruppen ihres Clubs verboten sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Das Tragen der Lederwesten kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit denen einer verbotenen Untergruppe übereinstimmen. Die in

    Der Rechtsstreit wurde bundesweit von Rockern und Sicherheitsbehörden beachtetet. Denn nun hat das Gericht eine Grundsatzentscheidung zum Kuttenverbot für Rocker getroffen. Zugrunde lag ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen, die ihre Lederwesten trotz Verbots tragen wollen. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Rocker die Westen noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind.

    Sicherheitsbehörden sind besorgt

    Das Bochumer Landgericht hatte im vergangenen Oktober befunden, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Die Bundesanwaltschaft forderte bei der mündlichen Verhandlung am 11. Juni, das Urteil aufzuheben.

    Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker die Kutten vor allem dazu, um andere einzuschüchtern. Vielerorts haben die Behörden deshalb das Zeigen von Club-Emblemen untersagt. Die Verteidiger pochen auf die Gültigkeit des Bochumer Richterspruchs. dpa/lsw

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