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Bundesgerichtshof: Johannitern droht erster Haftungsfall nach Hausnotruf

Bundesgerichtshof

Johannitern droht erster Haftungsfall nach Hausnotruf

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    Eine pflegebedürftige Frau trägt einen Notknopf am Handgelenk.
    Eine pflegebedürftige Frau trägt einen Notknopf am Handgelenk. Foto: Britta Pedersen/Symbolbild (dpa)

    Das zeichnete sich heute bei einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab. Ein Urteil sollte um 14.30 Uhr ergehen. (Az.: III ZR 92/16)

    In dem Fall geht es um einen mittlerweile verstorbenen Kläger, der in seiner Wohnung eine Notrufanlage installieren ließ. Er betätigte diese im April 2012, woraufhin zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte geschickt wurden. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt, der ihn halbseitig gelähmt und mit einer Sprachstörung zurückließ.

    Seine Töchter verlangen mindestens 40 000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen blieben sie damit erfolglos. Der Senat zweifelte an diesen Urteilen. Minutenlang sei über den Notruf nur ein Stöhnen zu hören gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, in der Verhandlung. "Was hätte für den Mitarbeiter eigentlich noch hinzukommen müssen, damit er von einer schweren gesundheitlichen Schädigung ausgeht?", fragte er. dpa

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