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Bundesgerichtshof: Gelten schwere Schlägereien als versuchter Totschlag?

Bundesgerichtshof

Gelten schwere Schlägereien als versuchter Totschlag?

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    Der BGH untersucht heute, ob Schlägereien auf den Kopf als versuchter Totschlag gelten können.
    Der BGH untersucht heute, ob Schlägereien auf den Kopf als versuchter Totschlag gelten können. Foto: dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute eine härtere Bestrafung von Schlägern prüfen. Konkret wird der 1. Strafsenat darüber verhandeln, wann Schläge und Tritte gegen den Kopf nicht mehr nur als Körperverletzung, sondern als versuchter Totschlag abgeurteilt werden.

    U-Bahn-Schlägerei in Nürnberg

    Anlass ist eine U-Bahn-Schlägerei in Nürnberg. Ein Neonazi aus Fürth hatte einen 17-jährigen Linksautonomen zusammengeschlagen. Das Opfer erlitt einen Herzstillstand und musste mit Wiederbelebungsmaßnahmen reanimiert werden.

    Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Angeklagten im März 2011 wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer legten Revision ein. Die dapd/AZ

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